Habe folgende Verwertungsmöglichkeiten bei der Sicherungsübereignung gefunden:
* freihändiger Verkauf
* freihändige/öffentliche Versteigerung.
Freihändiger Verkauf und öffentliche Versteigerung sind im BGB erklärt. Mit freihändiger Versteigerung kann ich gar nichts anfangen. Ist eine freihändige Versteigerung das gleiche wie eine öffentliche Versteigerung oder wo liegen die Unterschiede?
Eine öffentliche Versteigerung muss öffentlich bekanntgegeben werden, damit jeder mitbieten kann. Dabei sind die Vorschriften des BGB zu beachten.
Erfolgt die Veräußerung freihändig, so kann das Gut an jedermann verkauft werden, ohne dass es einer öffentliche Bekanntgabe bedarf. -> freihändiger Verkauf
Freihändige Versteigerung wäre eine Versteigerung ohne Bindung an Fristen und Veröffentlichung und somit eine Versteigerung ohne Einhaltung der Vorschriften des BGB.