Unterschied zwischen Beleihung und Verpfändung |
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Verfasst am: 12.07.2017 15:22 |
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HEy,
ich kann leider im ganze Internet nix dazu finden. Kann mir jemand den Unterschied zwischen Beleihung und Verpfändung erklären?
Denn ein Haus dient bspw. als Beleihungsobjekt, obgleich doch ein Pfandrecht eingetragen wird. Eine Lebensversicherung wird beliehen, hier wird die eventuelle Forderung der VG gegenüber abgetreten.
Ein WP-Depot wird verpfändet, zahle ich nicht, darf die Bank dieses verwerten...für das Haus gilt das aber doch auch, oder?
Ich bin da wegen der Trennung der Definitionen etwas ratlos und würde mich sehr über Hilfe freuen.
Vielen Dank! LG
Lucy |
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Verfasst am: 14.07.2017 11:16 - Geaendert am: 14.07.2017 11:22 |
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Das Beleihungsobjekt ist das Sicherungsgut.
Vom Grundsatz her ist nahezu jeder Gegenstand oder jedes Recht, welches einen bestimmten Wert hat, auch zu beleihen, es muss sich nur jemand finden, der auf die Beleihung hin Geld zur Verfügung stellt.
Banken beleihen Grundstücke, Guthaben und Forderungen, Goldbarren und Wertpapiere im Depot.
Das Beleihungsobjekt kann
- verpfändet werden, z. B. Grundstück, Goldbarren, Wertpapiere
- sicherweise abgetreten werden, z. B. Forderungen, Versicherungsansprüche, Einlagen bei anderen Banken
- sicherweise übereignet werden, z. B. Fahrzeuge. |
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Verfasst am: 10.11.2017 15:36 |
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Ach Gott, ich sehe gerade, ich hatte mich gar nicht bedankt! Sorry, vielen Dank für die Antwort :)
Liebe Grüße
Lucy |
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Verfasst am: 10.11.2017 17:00 |
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Ich habe gern geholfen. |
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Verfasst am: 16.11.2017 18:13 |
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Der Unterschied war mir jetzt so auch nicht klar, wenn ich ehrlich bin. |
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