§18 KWG |
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Verfasst am: 24.11.2019 19:21 |
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Ich habe eine Frage zur Offenlegungsgrenze des §18 KWG.
Im Gesetz stehen zwei Schwellenwerte: ein Kredit, der insgesamt 750 000 Euro ODER 10% des ... anrechenbaren Eigenkapitals des Instituts überschreitet. Wie ist das zu verstehen? Auf die Antwort freue ich mich. |
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Verfasst am: 24.11.2019 19:46 |
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Es könnte sein, dass die Bank weniger als 7,5 Mio, Eigenkapital hat, dann wäre die Gesamtkreditobergrenze niedriger als 750.000 €
Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750 000 Euro oder 10 vom Hundert des nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 71 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 anrechenbaren Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offen legen lässt. |
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Verfasst am: 24.11.2019 21:29 |
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Jetzt ist mir das ODER klar. Danke für die schnelle Antwort, Herrmann. Viele Grüße, sirbill |
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