Avalkredit |
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Verfasst am: 03.08.2002 20:17 |
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Kann mir jemand Beispiele nennen die den Unterschied Bürgschaft und Garantie besser deutlich machen?
Theoretisch weiß ich, dass das eine abstrakt und das andere akzessorisch ist, und bei dem einen eine Schuld- und bei dem anderen eine Erfolgshaftung besteht , aber wo konkret sieht man den Unterschied in der Praxis? |
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Verfasst am: 03.08.2002 22:08 |
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Leider weiß ich darüber auch nicht soo viel, doch soweit ich mich erinnnern kann - wird die Bürgschaft in der Praxis im Inland verwendet und die Garantie meist im Ausland! |
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Verfasst am: 05.08.2002 11:13 |
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Hallo tgm !!!
Ich werde mich mal versuchen :
Bei der Bürgschaft spricht man von einer Schuldhaftung, d.h. dass das KI für die Erfüllung euiner Verbindlichkeit des Kridtnehmeers einsteht.
Bei der Garantie spricht masn hingegen von einer Erfolgshaftung, d.h., dass das KI tritt ein wenn der Kreditnehmer den versprochenen Erfolg nicht erbracht hat. Dies dient der finanziellen Absicherung des Dritten ( Garantienehmer)
Bsp.: Das KI verpflichtet sich, ....
... die zahlung aus einem Mietvertrag zu erfüllen
... dass ein Käufer eine An oder Vorauszahlung zurückerhält, wenn der Verkaüfer den Vertrag nicht erfüllt.
... wenn etwas hergestellt wurde, was nicht der versprochenen Qualität entspricht.
Wie schon gesagt, werden Garantien vorwiegend im Auslndsgeschäft benötigt und eingesetzt.
Gruß,
Winni |
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Verfasst am: 10.08.2002 11:17 |
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Danke für deine ausführliche Antwort Winni Pu.
Heißt das, dass eine sog. Mietkautions"bürgschaft" vom Rechtscharakter her eigentlich eine Garantie ist, da ja eigentlich keine Schuld besteht, sondern nur im Falle des Falles (Wohnung zerstört ...)(Erfolgshaftung?) die Bank zahlen muss, oder?
Thomas |
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Verfasst am: 12.08.2002 11:47 |
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Hallo Michael !!!
Wegen Deiner Frage habe ich Rücksprache mit ner Kollegin genommen.
Wir sind der Meinung, dass die Mietkaution dem Charakter der Bürgschaft nachempfunden ist.
Ich würde es so begründen :
Bei einer Meitkaution bürgt quasi der Mieter für sich selbst mit Hilfe des Mietkautionskontos. Dies stellt dem Mieter die Sicherheit dar, seine Miete zu erhalten und die Wohnung in einem Zustand bei Auslauf des Mietverhältnisses, der die Weitervermietung ermöglicht.
Außerdem die Meitkaution ja eine akzessorische Forderung, da diese zur Sicherung der Meiteinnahme dient.
Ich hofe das stimmt so.
Hol DIr bitte eine zweite Meinung ein.
Gruß,
Winni |
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