Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 114
Mitglieder online: 1

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Stille oder offene Zession
 
sunx
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2003 16:21
Was meint ihr? Welche Lösung stimmt?

Die Chemtex GmbH hatte zur Schließung einer Finanzierungslücke bei einem Warengeschäft bei der Kreditbank AG für 6 Monate einen Kredit über 150.000,00 DM aufgenommen. Zur Absicherung dieses Kredits will die Chemtex GmbH eine Forderung an die Merkel KG über 200.000,00 DM an die Kreditbank AG abtreten. Welche der nachfolgenden Aussagen zu diesem Sachverhalt ist richtig?

A) Die Kreditbank AG hat nur dann ein Recht an der Forderung gegen die Merkel KG, wenn der Zessionsvertrag mit der Chemtex GmbH schriftlich nach den Vorschriften des BGB geschlossen wurde.
B) Sofern die Kreditbank AG mit der Chemtex GmbH eine stille Zession vereinbart, besteht für die Kreditbank AG die Gefahr, dass die Merkel KG ihre Verbindlichkeit mit befreiender Wirkung an die Chemtex GmbH begleicht.
C) Wird die Merkel KG über die Abtretung dieser Forderung informiert, kann sie mit befreiender Wirkung an die Kreditbank AG oder an die Chemtex GmbH zahlen.
D) Verzichtet die Kreditbank AG auf die Abtretungsanzeige an die Merkel KG, gibt sie ihre Gläubigerstellung gegenüber der Drittschuldnerin zu Gunsten der Chemtex GmbH auf.
E) Vereinbart die Kreditbank AG mit der Chemtex GmbH eine offene Zession, so kann sie ihre Forderungen aus dem Kreditvertrag nur noch gegenüber der Merkel KG geltend machen.
Tim
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2003 16:39
Ich würde auf Antwort b) tippen. Allerdings ohne Gewähr.

Gruß
Rick_Kavanian
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2003 16:43
Eigentlich kann nur b) richtig sein...
majmun
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2003 16:48
B ist auch richtig !!!! Hab das ganze Thema erst durch gekaut!
twingoman-82
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2003 17:36
B stimmt
sandra85
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2003 18:41
Ja, finde ich auch! Wenn der Drittschuldner nix von der Abtretung weiß dann kann er ja auch an keinen anderen zahlen!- Wenn er darüber informiert wird dass die Bank neuer Gläubiger ist dann kann er nur noch an die zahlen!
sunx
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2003 19:00
Das hätte ich auch gedacht. Die Aufgabe stammt übrigens aus der IHK-Prüfung Sommer 2001 aus dem BBL-TEil. ALs richtige Lösung ist d angegeben, aber ich kann das auch nicht so recht glauben. Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass es ein Tippfehler war, denn gerade Lösung d macht in meinen Augen echt keinen Sinn...
Vielen Dank und noch einen schönen Abend,
Sunx
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse