Stille Zession |
|
|
Verfasst am: 22.11.2003 22:35 |
|
|
Hallo,
bin mir bei der Offenlegung der stillen Zession gegenüber dem Drittschuldner nicht mehr sicher.
Im Grill steht, dass das KI ein Recht auf Offenlegung der Zession hat, das vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann.
Unser Lehrer meint, dass
1. Verzug der Rate
2. Androhung der Offenlegung
3. angemessene Nachfrist vorhanden sein muss.
Was ist nun richtig? Oder ist im Grill das gleiche gemeint?
Danke für eure Hilfe.
Gruß Mike |
|
|
|
Verfasst am: 22.11.2003 22:38 |
|
|
Die Offenlegung kann nicht ausgeschlossen werden, aber
damit sie offengelegt werden kann müssen diese
Vorraussetzungen erfüllt sein.
d.h. die bank kann dem drittschuldner nicht einfach die Zession anzeigen ohne das der Schuldner z.B. im Verzug ist. |
|
|
|