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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Endfälliges Darlehen?
 
Tobi3334
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 17.01.2004 20:52
Hallo zusammen

Welche Argumente sprechen bei einer Baufinanzierung für ein endfälliges Darlehen, daß später durch seperate LV oder Bausparvertrag abgelöst wird?

In der Regel ist doch ein normales Annuitätendarlehen für den Kunden am zinsgünstigsten, oder?

Dank und Gruß
Tobi
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2004 23:36
Vielleicht weiß der Kunde ja, dass ihm nach Vertragsabschluß eine größere Geldsumme ausgezahlt wird, die ihm dann zur Verfügung steht, heute, bei Vertragsabschluß jedoch noch nicht, wie z.B. eine Lebensversicherung, die drei Jahre nach Vertragsabschluß ausgezahlt wird, mit der er dann das Endfälligkeitsdarlehen abzahlen will...

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.01.2004 09:16
Ein derartiges Darlehen, das am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird, bezeichnet man auch als Festdarlehen (Darlehen mit Endfälligkeit).
D.h. man hat keine laufende Tilgung, es sind nur konstante Zinszahlungen zu leisten. Parallel zahlt man in eine LV oder einen BV ein.

Denkbar wäre dies z.B. auch, wenn ein zuteilungsreifer, aber noch nicht zugeteilter BV besteht (Zwischenfinanzierung: keine weitere Ansparung notwendig - Ablösung Darlehen durch BV). Ebenso natürlich Möglichkeit der Vorfinanzierung (Vorausdarlehen und Ansparung BV - Tilgung hieraus).

Als mögliche Vorteile mit einer LV könnte man nennen:
- ggf. Einbindung bestehender LV´s in die Finanzierung
- zusätzliche Absicherung im Todesfall
- Möglichkeit, die Beiträge zur LV steuerlich als Vorsorgeaufwendungen (bei Nichtausschöpfung Höchstbetrag) geltend zu machen
- steuerlicher Ansatz der Darlehenszinsen als Werbungskosten bei vermietetem Finanzierungsobjekt
- ggf. Direktfinanzierung über Versicherung durch (zinsgünstiges) Darlehen mit LV
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.01.2004 13:07
Zur Ergänzung:
Steuervorteile
Die Versicherungssumme, die garantierten Zinserträge und die Gewinnanteile aus der kapitalbildenden Lebensversicherung fließen bei Tod oder nach Ablauf von mindestens 12 Jahren einkommenssteuerfrei zu. Unter der Voraussetzung, dass die Erträge aus der Lebensversicherung auch künftig nicht oder nur wenig besteuert werden, ist das Festdarlehen für Vermieter oft günstiger als ein Annuitätendarlehen.
Allerdings ist zu bedenken, dass die ersparten Zinsen, die durch die Rückzahlung eines Bankdarle-hens entstehen, auch nicht besteuert werden.
Die Prämien (Beiträge) können bis zu 88 % als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Konstante Senkung der Steuerlast
Eigentümer von vermieteten Wohnungen können in der Einkommensteuererklärung von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung die Ausgaben für Zinsen absetzen. Da bei einem Festdarlehen die Zinszahlungen bis zur Fälligkeit nicht abnehmen, senken sie deshalb jahrelang die Steuerlast in konstanter Höhe. Dies ist der größte Vorteil bei einem Festdarlehen.
 

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