|
|
Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten |
Moderator: TobiasH |
|
|
allgemeines zum Darlehen?! |
|
|
Verfasst am: 19.01.2004 14:53 |
|
|
Hallöchen,
könnte mir jemand etwas allgemeines über Darlehen erzählen? Was ist ein Darlehen? Welche Arten gibt es?
Rückzahlung(Zinsen+Tilgung)?
Sicherung und Ränge? Nominal- und Realzinssatz?
Wie man sieht brauch ich dringend Hilfe (muss einen Vortrag halten und verstehe nichts).
Wäre suuuper nett!!!
LG |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 19.01.2004 18:35 |
|
|
Hi,
denke deine Frage kann man leider nicht so einfach und so schnell beantworten. Gibt ja viele verschiedene Sache in dem Gebiet, haben in der Schule ein ganzes Fach nur für dieses Bereich. Von daher wäre es vielleicht schön, wenn du konkreter Fragen kannst. Willst du zum Beispiel, die unterschiede zum Dispokredit und Ratenkredit wissen? Musst du für deinen bzw. in deinem Vortrag auch Kredite an Hand eines Beispieles abrechnen?
Kann dir gerne helfen irgendwie, aber musst mich am besten konkret fragen, damit ich konkret anworten kann. so ist das schwer. Habe das Thema gerade ziemlich aktuell in der Schule, von daher bin ich auch noch ziemlich fit darin was das angeht.
also wenn es noch was gibt und der link da oben nicht weiter helfen konnte, dann meld dich.
Schönen Abend noch,
Sabine |
|
|
|
Verfasst am: 19.01.2004 18:36 - Geaendert am: 19.01.2004 18:56 |
|
|
Darlehensvertrag § 488 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
(1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der
Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuerstatten.
(2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuerstatten ist, bei der Rückerstattung zu entrichten.
(3) Ist für die Rückerstattung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückerstattung berechtigt.
Annuitätendarlehen: Der Kapitaldienst, bestehend aus Tilgung + Zinsen ist während der ge-samten Laufzeit gleich. Annuität = Tilgung + Zinsen.
Der Kreditnehmer ist einverstanden, dass die ersparten Zinsen als Tilgung eingesetzt werden.
Die Annuität ist die Bezeichnung für die aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil bestehende gleich bleibende Jahresleistung für einen langfristigen Kredit in Form eines Darlehens. Wenn die Zinsfestschreibung nicht für die gesamte Laufzeit erfolgt, kann es zu Laufzeitverkürzungen oder -verlängerungen kommen, wenn der Zinsanteil an der Annuität sich ändert (Berechnung mit Hilfe von Tabellen oder PC-Programmen). Die Annuität ist auch ein Begriff der Investitionsrechnung (Annuitätenmethode).
• Abzahlungsdarlehen (gleich bleibende Tilgungsraten + abnehmende Zinszahlung)
Dieses Darlehen zahlt der Kreditnehmer durch fallende Jahresleistungen (gleich bleibender Til-gungsanteil, aber fallender Zinsanteil) zurück. Diese Rückzahlung mit fallenden Raten führt im Ge-gensatz zum Annuitätendarlehen zu einer wesentlich längeren Laufzeit, sofern nicht ein sich jährlich erhöhender Tilgungssatz vereinbart ist.
• Festdarlehen (Tilgung in einer Summe; laufende Zinszahlung)
Es ist Darlehen, das am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt wird. Es wird auch als Fälligkeitsdarlehen bezeichnet (Darlehen mit Endfälligkeit). An die Stelle der Tilgung kann eine Lebensversicherung treten (so genanntes Festdarlehen gegen Lebensversicherung).
Für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (Verbraucherdarlehensvertrag) gelten nach BGB § 491 ff bestimmte Vorschriften.
Einteilung der Kredite nach der
1. Bereitstellung
• Geldleihe:
Das KI vertraut den Kunden Geld (Liquidität) an, z. B. in Form von
• Kreditleihe (Haftungsübernahme)
Das KI überträgt seine Bonität (Kreditwürdigkeit) auf ihre Kunden, z. B. bei Avalkrediten
2. Laufzeit (wichtig wegen der Finanzierung durch Einlagen nach den Grundsätzen des BAFin)
- kurzfristige Kredite (bis zu einem Jahr), z. B. Diskontkredit
- mittelfristige Kredite (1 bis 5 Jahre), z. B. Ratenkredit
- langfristige Kredite (über 5 Jahre), z. B. Realkredit
3. Verwendung
• Der Produktivkredit
- dient der Steigerung der Ertragskraft einer Unternehmung
- wird aus den Gewinnen der Investition zurückgezahlt.
• Konsumentenkredit
- Dieser Kredit dient zur Finanzierung von Verbrauchsgütern.
- Er kann nur durch Konsumverzicht zurückgezahlt werden.
4. Sicherheit
• Personensicherheiten mit schuldrechtlichen Anspruch (Personalkredit)
- Blankokredit
- Schuldmitübernahme (Mitverpflichtung des Ehegatten)
- Kredit gegen Bürgschaft: Dritter haftet für die Erfüllung einer Schuld
- Kredit gegen Garantie: Dritter haftet für das Eintreten eines Erfolges.
• Sachsicherheiten * dinglich gesicherte Kredite
- Lombardkredit: Verpfändung beweglicher Sachen und von Rechten
- Kredite gegen Sicherungsübereignung beweglicher Sachen
- Kredite gegen Sicherungszession
- Hypothekarkredite, auch Realkredite genannt |
|
|
|
|
|
| |