Unterschied [Verbraucher - NICHTVerbraucher] |
|
|
Verfasst am: 06.02.2004 11:47 |
|
|
Wie ist denn der Unterschied zwischen Verbrauchern und NICHTverbrauchern...
Bitte um Info |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2004 12:27 |
|
|
Verbraucher sind natürliche Personen.
NICHTVerbraucher (wobei es das Wort glaub ich gar nicht gibt) sind juristische Personen. |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2004 12:33 |
|
|
???
Kann man das so einfach unterscheiden?
Warum brauche ich dann bei einem Verbraucher einen Kreditvertrag (Formular) und bei einem Nichtverbraucher nicht?? |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2004 13:21 |
|
|
Das Verbraucherdarlehen ist im BGB (und nicht mehr im Verbraucherkreditgesetz) geregelt.
Der Verbraucher ist eine schutzbedürftige Person. Ein Kaufmann dagegen nicht.
Unser Sozialstaat schützt die Verbraucher vor den übermächtigen Kreditgebern. |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2004 13:24 |
|
|
Im BGB wird zwischen Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) unterschieden:
§ 13 BGB Verbraucher:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 14 BGB Unternehmer:
(1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(2) Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Recht zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2004 13:29 |
|
|
Dem Unternehmer wird im Gegensatz zum Verbraucher unterstellt, daß er aufgrund seines Geschäftsbetriebes weniger "Schutz" benötigt als ein Verbraucher!!! (Privatmann)
Deshalb auch der Unterschied bei Verträgen, da es beim Unternehmer vorrausgesetzt wird, daß er sich mit den Begebenheiten auskennt!!!!!!!! |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2004 15:30 |
|
|
Verbraucher unterliegen bei Kreditverträgen dem Verbraucherkreditgesetz. Nichtverbaucher eben nicht. |
|
|
|
Verfasst am: 06.02.2004 15:36 |
|
|
Das Verbraucherkreditgesetz wurde aufgehoben durch Gesetz vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138) mit Wirkung vom 01.01.2002 (Schuldrechtsmodernisierungsgesetz; die entsprechenden Bestimmungen sind jetzt im BGB zu finden).
(Wäre auch etwas für "Alte Zöpfe" ;-)) |
|
|
|