Gewährleistungs-/Vertragserfüllungsbürgschaft |
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Verfasst am: 10.02.2004 09:19 |
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...der Unterschied zwischen Gewährleistungsbürgschaft und Vertragserfüllungsbürgschaft??????????????
Bitte schnell!
Und Dankeeeeeeeeeeee! |
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Verfasst am: 10.02.2004 09:22 |
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Vertragserfüllung: Da wird "versprochen", die vereinbarte Leistung zu erbringen
Gewährleistung: Das ist das Versprechen, in einem Zeitraum nach Fertigstellung auftretende Schäden etc zu repaieren. |
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Verfasst am: 15.02.2004 17:17 - Geaendert am: 15.02.2004 18:12 |
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Vertragserfüllungsbürgschaft
Im Rahmen eines übernommenen Auftrages haftet der Kunde für die vertragsgerechte Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen.
Durch die Vertragserfüllungsbürgschaft erhält der Auftraggeber (unseren Kunden) die notwendige Sicherheit, falls unser Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
Durch die Gewährleistungsgarantie
soll die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Lieferungen und Leistungen gesichert werden, ohne dass der Lieferer oder Unternehmer für die Dauer der Gewährleistungsfrist eine Sicherheit in Geld stellen muss. Die Gewährleistungsgarantie
ist eine besondere Form der Liefergarantie oder Leistungsgarantie. Durch die Übernahme einer Gewährleistungsgarantie
verpflichtet sich das Kreditinstitut, für die Erfüllung von Ansprüchen aus einer Gewährleistung bis zum Betrag der vertraglich festgelegten Garantiesumme (i. d. R. fünf bis zehn Prozent des Auftragswertes) einzustehen, wobei das Kreditinstitut aus der Garantie nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann.
vgl. Gabler Banklexikon
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