Steuerschädlichkeit von Abtretungen einer LV |
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Verfasst am: 26.02.2004 13:31 - Geaendert am: 26.02.2004 13:34 |
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Die Abtretung der Todesfallansprüche bereitet i.d.R. keine steuerschädlichen Probleme, aber die Abtretung von Ansprüchen aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung bereitet Probleme bei einer Baufinanzierung.
Aufgabe
Die Ansprüche aus einer Lebensversicherung werden zur Sicherung oder Tilgung eines Darlehens abgetreten.
a) Erläutern Sie Fälle, bei denen die Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung an die Bank zum Zweck der Kreditbesicherung oder Kredittilgung seit dem 14. 2. 1992 grundsätzlich steuerschädlich ist!
b) Welche Folgen hat die Steuerschädlichkeit!
c) Erläutern Sie drei Voraussetzungen für die steuerunschädliche Abtretung der Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen! |
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Verfasst am: 26.02.2004 14:15 |
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zu a) Die Abtretung oder die Verpfändung von Erlebensfallansprüchen aus einer Lebensversicherung zum Zweck der Kreditbesicherung oder Kredittilgung ist seit dem 14.02.1992 grundsätzlich steuerschädlich, wenn die Zinsen des gesicherten Kredits Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.
zu b) Die Steuerschädlichkeit führt zum Verlust des Sonderausgabenabzugs für die Versicherungsprämien und der Steuerfreiheit der in der späteren Versicherungsleistung enthaltenen Zinsen.
zu c) Die Abtretung der Lebensversicherung ist nach der Neuregelung jedoch dann nicht steuerschädlich, wenn der Kredit
- unmittelbar (innerhalb 30 Tagen; enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Darlehensauszahlung und der Investition) und
- ausschließlich der Finanzierung von Anschaffung oder Herstellungskosten
- eines Wirtschaftsgutes (Gebäude, Anlagevermögen) dient. Es darf sich u. a. nicht um die Finanzierung des Umlaufvermögens (z. B. Forderungen) dienen.
- Dieses Wirtschaftsgut muss dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmt sein. |
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Verfasst am: 26.02.2004 18:00 |
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Das würde also heißen, wenn ich ein Mietshaus kaufe, oder eine Fabrik, kann ich dafür meine Kapital LV steuerunschädlich abtreten, nicht aber wenn ich mir privat ein Haus zum drin Wohnen kaufe...?
Sehr familienfreundliche Steuerpolitik, oder seh ich da was falsch?! |
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Verfasst am: 26.02.2004 18:06 |
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Ja, die Sichtweise ist falsch. Siehe unter Nr. 4
In folgenden Fällen können Lebensversicherungen unbedenklich zur Sicherung oder Tilgung eines Darlehens eingesetzt werden:
1. Die Abtretung reiner Risikolebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorse-hen, für Finanzierungszwecke ist stets unschädlich.
2. Wird zur Sicherung eines Kredits bei einer Kapitallebensversicherung nur die Todesfallleistung abgetreten, ist dies immer unschädlich. Die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechts in Verbindung .mit der Absicherung eines Darlehens ist dagegen steuerschädlich.
3. Wird eine Kapitallebensversicherung bei Fälligkeit zur Tilgung eines Kredits verwendet, so ist das unschädlich, sofern vorher keine Sicherungs- oder Tilgungsabrede in Verbindung mit dieser Le-bensversicherung getroffen wurde.
4. Wird eine Kapitallebensversicherung zur Sicherung oder Tilgung eines Darlehens eingesetzt, des-sen Zinsen weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben darstellen, so ist dies unschädlich.
Beispiel: Die Verwendung eines Policendarlehens zur Finanzierung einer ausschließlich eigengenutzten Wohnung ist unschädlich. |
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