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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Mängelgewährl.bürgsch./Lieferung u. Leistunge
 
SINA22
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.03.2004 20:28
Wie läuft das jetzt genau mit der Mängelgewährleistungbürgschaft - wann wird sie verwendet
bzw. wann Bürgschaft f. Lieferungen und Leistungen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.03.2004 20:37 - Geaendert am: 23.03.2004 20:43
Das KI garantiert dem Käufer die Zahlung einer Vertragsstrafe als Schadenersatz, falls der Verkäufer die Leistung nicht ordnungsgemäß erbringt.

aus Gabler-Banklexikon:
Gewährleistungsgarantie
Durch die G. soll die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen aus Lieferungen und Leistungen gesichert werden, ohne dass der Lieferer oder Unternehmer für die Dauer der Gewährleistungsfrist eine Sicherheit in Geld stellen muss. Die G. ist eine besondere Form der Liefergarantie oder Leistungsgarantie. Durch die Übernahme einer G. verpflichtet sich das Kreditinstitut, für die Erfüllung von Ansprüchen aus einer Gewährleistung bis zum Betrag der vertraglich festgelegten Garantiesumme (i. d. R. fünf bis zehn Prozent des Auftragswertes) einzustehen, wobei das Kreditinstitut aus der Garantie nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden kann.

Muster siehe unter:
http://domino.s-web.de/412566090049A50E/(Import)/Gewaehrleistungsgarantie_de_pdf()/$FILE/Gewaehrleistungsgarantie_de_pdf.pdf
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.03.2004 21:05
Ich kenne solche Mängelgewährleistungsbürgschaften aus der Praxis daher, weil wir uns als KI häufig für mittelständische Unternehmen Dachdecker, Maurer, usw. verbürgen.
Nicht unbedingt bei Privathäusern, die sich im Bauzustand befinden, aber bei ‘öffentlichen Aufträgen‘, dann kommt es schon mal häufiger vor.

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... be happy & peace forever ...

 

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