Geschäftsfähigkeit der GmbH |
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Verfasst am: 19.04.2004 18:20 |
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He Leute, hofft ihr könnt mir helfen muss bis nächsten Dienstag ein Referat über die Geschäftsfähigkeit der GmbH halten und hab natürlich keine Ahnung von....
danke für eure Bemühungen |
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Verfasst am: 19.04.2004 19:02 - Geaendert am: 19.04.2004 19:06 |
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Die GmbH entsteht mit der Eintragung ins Handelsregister, vor der Eintragung nicht rechtsfähiger Verein (Vorgesellschaft).
Die GmbH ist eine juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit. Der Gesellschaftsvertrag der GmbH bedarf notarieller Beurkundung und der Unterzeichnung aller Gesellschafter. Die GmbH besteht ab ihrer Eintragung in das Handelsregister. Diese wird i.d.R. von dem den Gesellschaftsvertrag beurkundenen Notar beim Handelsregister angemeldet. Vor der Handelsregistereintragung haften die im Namen der Gesellschaft auftretenden Gesellschafter persönlich.
Weitere Informationen unter:
http://www.gruenderleitfaden.de/gruendung/recht/unternehmen/tabelle.html?page=gmbh
Vertreten wird die GmbH durch ihren oder ihre Geschäftsführer. |
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