Sicherungsübereignung vs. Pfandrecht |
|
|
Verfasst am: 08.05.2004 15:54 |
|
|
Wer ist Besitzer oder Eigentümer, bei diesen Formen Bank/Kunde?
ciao |
|
|
|
Verfasst am: 08.05.2004 16:24 |
|
|
Bei einer Sicherungsübereignung verbaren der Kunde und die Bank, dass die Bank treuhänderischer Eigentümer wird und der Kunde Besitzer bleibt.
In einem Pfandvertrag über bewegliche Sachen vereinbaren Bank und Kreditkunde, dass der Kunde Eigentümer bleibt und der Besitz an die Bank übergeben wird. |
|
|
|
Verfasst am: 08.05.2004 16:57 |
|
|
Ein "Problem" beim Pfandrecht ist, dass der unmittelbare Besitz übertragen werden muss. Der Kunde kann also die Sicherungssache nicht weiter... |
|
|
|
Verfasst am: 08.05.2004 18:30 |
|
|
Danke,
worin besteht der Unterschied, unmittelbarer Besitz zum mittelbaren Besitz?
-->lt.Grill...,abstrakte Forderungen, können auch ohne Bestehen einer Forderung verwertet werden(Sicherungsübereignung)Wie geht das?? |
|
|
|
Verfasst am: 08.05.2004 19:24 |
|
|
Wenn man die bewegliche Sache im eigenen Tresor hat, dann hat man den direkten (unmittelbaren) Besitz.
Ist die bewegliche Sache im fremden Tresor und der Kunde hat einen Herausgabeanspruch, dann hat er den mittelbaren (indirekten) Besitz. |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2004 02:06 |
|
|
Standardbeispiel ist die Miete:
Mieter hat unmittelbaren Besitz (tatsächliche Herrschaftsgewalt) an der Wohnung, der Vermieter hat mittelbaren Besitz an der Wohnung (§ 868 BGB).
Denn der Mieter ist nur auf Zeit zum Besitz gegenüber dem Vermieter berechtigt; der Vermieter hat einen Herausgabeanspruch gegen den Mieter |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2004 08:03 - Geaendert am: 09.05.2004 08:23 |
|
|
Wohnungen sind unbeweglichen Sachen, deshalb eignet sich dieses Beispiel nicht um die Verpfändung beweglicher Sachen zu erklären. |
|
|
|
Verfasst am: 09.05.2004 19:28 |
|
|
Merci Leutel,
Checkt jemand diesen Satz:
-->lt.Grill...,abstrakte Forderungen, können auch ohne Bestehen einer Forderung verwertet werden(Sicherungsübereignung)Wie geht das?? |
|
|
|
Verfasst am: 12.05.2004 11:50 |
|
|
@ Hermann:
Das stimmt natürlich... Wollt nur den Unterschied mittelbarer und unmittelbarer Besitzer erklären...
@ Plantop:
Sollte es heißen: "abstarakte Forderungs-Sicherung, können auch ohne Bestehen einer Forderung verwertet werden"?? Ansonsten versteh ich das auch nicht |
|
|
|
Verfasst am: 12.05.2004 12:59 |
|
|
Es handelt sich um eine abstrakte Absicherung. Das heißt das sie nicht an das Bestehen einer Forderung gebunden ist. |
|
|
|