Abretung von Guthaben bei KI‘s |
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Verfasst am: 02.06.2004 16:06 |
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Hallo,
ist eine Abtretung von Guthaben bei anderen Kreditinstituten mit einer Verpfändung von Guthaben gleichzustellen?
Falls nicht, worin liegt der Unterschied???
Habt ihr eine Idee, wo ich Material darüber bekommen kann, denn ich soll darüber referieren.
LG
Chrissi |
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Verfasst am: 02.06.2004 16:18 |
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Hallo!
Soweit ich weiß ist es wie folgt:
Abgetreten werden z.B. Bausparguthaben! Das Guthaben befindet sich weiterhin bei der Bausparkasse! wir der Schuldner zahlungsunfähig, wird das Guthaben an den Forderungsgläubiger ausbezahlt! (Bei Abtretung von BSG gehen staatl.Prämien verloren, oder?)
Verpfändet wird z. B. das Sparbuch!´Das GHist bei dem Sicherungsnehmer, es wird gesperrt!
Eine Abtretung von Forderungen an die Bank, die die Verbindlichkeit hat, dass heißt tritt der Kunde A sein Sparguthaben bei der Bank Y an die Bank Y selbst ab, hebt sich das ganze auf und die Forderug geht verloren!
Viele Grüße
Sandra |
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Verfasst am: 02.06.2004 18:04 |
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Hallo @Chrissi,
der Unterschied ist der:
Eine Abtretung bewirkt, dass die Bank Gläubiger des Guthabens wird.
Da zur Absicherung von Darlehen / KK-Krediten Guthaben bei der eigenen Bank herangezogen werden können, werden diese Guthaben verpfändet. Gläubiger ist weiterhin der Kontoinhaber.
EIN KREDITINSTITUT KANN NIEMALS GLÄUBIGER UND SCHULDNER AN DERSELBEN SACHE GLEICHZEITIG SEIN !!!!
Einen guten Überblick verschafft dir da das Buch "Bankbetriebslehre" des Autors Grill.
Gruß
JoeB |
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