Kreditnebenkosten |
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Verfasst am: 13.07.2004 20:47 |
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Eine rechtliche Frage:
Viele KI‘s bieten ihren Kunden als Absicherung ihres Allzweckkredits eine Restkreditversicherung incl. Arbeitslosigkeitsversicherung und Buz an. In den Verträgen sieht das oft so aus:
Kreditsumme: 10.000,-
Versicherung: 500,-
Finanzierungsbedarf 10.500,-
von den 10.500,- werden dann 3% Bearbeitungsgebühr berechnet, zuzüglich Zinsen.
Jetzt meine Frage:
Kreditnebenkosten müssen doch in den Effektivzins eingerechnet werden. Wenn ich also eine Versicherung abschliesse, die nur den Kedit absichert.... sind das nicht Kreditnebenkosten?
Ich hatte heute so einen Fall einer Fremdbank auf dem Tisch und frage mich echt ob das rechtens ist.
Wer hat Erfahrung mit Restkreditversicherungen? Wird das im Effektivzins berücksichtigt/ ausgewiesen?
Ich habe eben mal bei verschiedenen Banken auf der Homepage Kredite gerechnet. Obwohl bei Einschluss einer versicherung die Rate p.M. steigt, bleibt der Effektivzins gleich.
Bin ratlos! |
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Verfasst am: 13.07.2004 21:29 - Geaendert am: 14.07.2004 18:33 |
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Wenn die Versicherungen freiwiilig abgeschlossen werden, werden sie nicht in den Effektivzins eingerechnet.
Wenn die Bank die Kreditgewährung von dem Abschluss der Versicherung abhängig macht, dann sind sie einzurechnen.
Wird die Gewährung eines Kredits allgemein von einer Mitgliedschaft oder vom Abschluss einer Versicherung abhängig gemacht, so ist dies anzugeben.
siehe unter:
http://transpatent.com/gesetze/pangv.html#6 |
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Verfasst am: 14.07.2004 17:54 |
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Eine ganze Reihe weiterer Nebenkosten werden bei der Effektivzinsberechnung nicht erfasst:
• Bereitstellungszinsen und Teilauszahlungszuschläge,
• sämtliche Kosten, die mit der Absicherung der Darlehen in Verbindung stehen beispielsweise Schätzkosten für eine Immobilie, Notariatsgebühren und Grundbuchkosten für die Eintragung des Grundpfandrechts,
• Prämien für Kapitallebensversicherungen, die zur späteren Tilgung dienen,
• Kontoführungspreise. |
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