Wat is ne Besserungsscheinklausel?! |
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Verfasst am: 04.11.2004 11:53 |
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In einer Verzichtserklärung habe ich eine Besserungsscheinklausel gefunden. Kann mir jemand etwas genaueres darüber berichten oder mir irgendeinen Hinweis geben?
Gruß,
Sören |
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Verfasst am: 04.11.2004 12:02 |
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Ein Besserungsschein ist eine schriftliches, beim Forderungsverzicht des Gläubigers abgegebenes Versprechen des (zahlungsunfähigen) Schuldners, bei Besserung der Vermögensverhältnisse die ihm zunächst erlassenen Schulden ganz oder teilweise an den Gläubiger zurückzuzahlen.
Die Klausel dazu wird der Hinweis auf diesen Schein sein. |
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Verfasst am: 04.11.2004 12:03 |
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Aha,
hast du das so aus dem FF gewußt oder aus nem Buch?
Und wie kann ich mir so nen Schein vorstellen???
Hast du weitere Infos darüber? |
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Verfasst am: 04.11.2004 12:05 - Geaendert am: 04.11.2004 12:31 |
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Besserungsschein
1. Vergleichsverfahren: ein nach der bis 31. 12. 1998 geltenden VerglO abgegebenes schriftliches Versprechen des Schuldners zur Leistung weiterer Zahlungen über die Vergleichsquote hinaus.
2. Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht: Verbindlichkeiten auf B. sind nicht passivierungsfähig. Zahlungen auf B. sind aber Betriebsausgaben.
aus: Gabler Wirtschaftslexikon |
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Verfasst am: 04.11.2004 12:09 |
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@Sören:
Ich persönlich bin der Meinung, Herrmann sollte immer noch gesiezt werden............................................Er ist doch Lehrer, Mensch!!! |
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Verfasst am: 04.11.2004 12:10 |
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@Sören:
Ist nicht bös gemeint, find´s nur angebrachter. |
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Verfasst am: 04.11.2004 12:11 |
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@MandyN
Daher das Wissen. Selbstverständlich Sieze ich ihn dann nur noch.
P.S.: Tut mir schrecklich leid. |
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Verfasst am: 04.11.2004 12:13 |
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Ein "Besserungsschein" ist eine Bestätigung, dass bei Besserung die gezahlten Beträge unter bestimmten Voraussetzungen teilweise wieder zurückgezahlt werden. |
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Verfasst am: 04.11.2004 12:14 |
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Danke!!! Jetzt bin ich ja gut vorbereitet :-) |
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Verfasst am: 04.11.2004 12:16 |
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Sehe ich das korrekt Herr Herrmann (bei aller Ehre, das könnte ich nicht sagen ohne grinsen zu müssen *schmunzel*), das der Besserungsschein ein schriftliches Versprechen frei dem Motto:" Ich kann nicht, mach mich bitte nicht platt, wenn ich wieder kann zahle ich" ist?
Wird sowas in der Praxis angenommen? Das erscheint doch sehr weit hergeholt und unwarscheinlich. |
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