Pfandrecht - Spezialfall |
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Verfasst am: 26.11.2004 18:13 |
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Vielleicht kann mir irgendwer weiterhelfen:
Ein Pfandgeber verpfändet einen indossierten Orderlagerschein an ein KI. Könnt Ihr mir weiterhelfen folgenden Rechtsfolgen zu orden?
Die Personen: Pfandnehmer, Pfandgeber, Lagerhalter (Die Ware liegt in einem Lagerhaus)
Wer ist unmittelbarer Besitzer, wer mittelbarer Besitzer und wer Eigentümer?
Mein Tipp:
unmittelbarer: Lagerhalter
mittelbarer: Pfandnehmer
Eigentümer: Pfandgeber
Weiß nicht ob das stimmt. Über Antworten würde ich mich freuen.
Tim |
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Verfasst am: 26.11.2004 20:05 |
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mittelbarer Besitzer: Bank = Pfandnehmer
unmittelbarer Besitzer: Lagerhalter
Eigentümer: Pfandgeber
Bei der Verpfändung wird nur die Ware bzw. das Dokument, welches es verbrieft (Traditionspapier, d.h. die Übergabe des Dokuments ersetzt die Warenübergabe) übergeben.
Eigentümer bleibt der Pfandgeber.
Schönen Gruß |
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