Diskontkredit (Verfallstag) |
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Verfasst am: 06.12.2004 20:26 |
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Kann mir jemand genau sagen was passiert wenn der Verfallstag ein Feiertag ist ??? |
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Verfasst am: 06.12.2004 20:42 - Geaendert am: 06.12.2004 20:43 |
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Nein, das kann ich nicht sagen, sondern nur schreiben:
Wechselgesetz Art 72
(1) Verfällt der Wechsel an einem gesetzlichen Feiertag oder einem Sonnabend, so kann die Zahlung erst am nächsten Werktag verlangt werden. Auch alle anderen auf den Wechsel bezüglichen Handlungen, insbesondere die Vorlegung zur Annahme und die Protesterhebung, können nur an einem Werktag, jedoch nicht an einem Sonnabend, stattfinden. |
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Verfasst am: 06.12.2004 21:36 |
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Und bezüglich der Diskontrechnung gilt dies dann auch ??? |
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Verfasst am: 06.12.2004 21:44 |
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(2) Fällt der letzte Tag einer Frist, innerhalb deren eine dieser Handlungen vorgenommen werden muß, auf einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so wird die Frist bis zum nächsten Werktag verlängert. Feiertage, die in den Lauf einer Frist fallen, werden bei der Berechnung der Frist mitgezählt. |
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