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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

"verlängerter Eigentumsvorbehalt" bei einer Z
 
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.12.2004 11:00
Hallo.

Wer kann mir sagen was ein verlängerter Eigentumsvorbehalt im Bezug zu einer Zession ist?

Hier die konkrete Formulierung meiner Aufgabe:

Risiko der Bank bei einer Zession.

u. a. "Abgetretene Forderung ist mit einem verlängertem Eigentumsvorbehalt belastet.

--> Was bedeutet das und was kann ich als Bank dagegen unternehmen??


VielenDank schon mal im Vorraus

__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2004 11:02
t master:

das bedeutet, dass zb holz vom lieferanten gekauft worden ist und das aber noch so lange eigentum des lieferanten (und damit nicht verwertbar) ist, bis der gesamte rechnungsbetrag beglichen ist. auch wenn das holz schon verarbeitet ist (zu nem stuhl oder so). normalerweise wuerde hierbei naemlich der EV erloeschen.
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.12.2004 11:05
Ok, habe ich soweit verstanden.

Kanst du mir noch erklären was das konkret im Bezug zur Gehaltsabtretung / Zession sein könnte???

Danke
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2004 11:11
bei ner gehaltsabtretung hab ich keine ahnung, weil ich da nicht weiss, wieso man nen eigentumsvorbehalt vereinbaren sollte.

fuer deine zession allgemein heisst das folgendes:

dein kunde tritt dir die forderungen aus dem verkauf der stuehle sicherheitshalber ab. dummerweise hat er jetzt die lieferantenrechnung nicht bezahlt. also gehoeren die stuehle (und der erloes daraus) rechtlich noch ihm, und du kannst es als bank nicht verwerten.

schutz: nichts sicherheitsabtreten lassen, was mit nem eigentumsvorbehalt bereits gesichert ist :)
DERbanker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.12.2004 12:19
könnte mir bei ner gehaltsabtretung nur vorstellen das gehälter gemeint sind die im vorraus bezahlt werden. z.B. wenn man am 1. Januar das januargehalt bekommt. in den meisten betrieben ist es ja zum monatsende oder monatsmitte umgestellt. 31.dezember - dezembergehalt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2004 12:44 - Geaendert am: 13.12.2004 13:32
Der Lieferant vereinbart mit seinen Abnehmern mit Hilfe der AGB, dass der Lieferant solange Eigentümer bleibt bis die Ware bezahlt ist (Eigentumsvorbehalt). Außerdem wird vereinbart, dass bei Weiterverkauf die entstehenden Forderungen an den Vorlieferanten abgetreten sind (= verlängerter EV).
Lässt sich nun die Bank diese Forderungen aus Lieferungen abtreten, so hat der Vorlieferant die älteren Rechte.

Die Bank kann sich in diesem Fall nur den Mehrwert (Unterschied zwischen Ein- und Verkaufspreis) abtreten lassen. Auf den Restbetrag kann sie sich ein Anwartschaftsrecht einräumen lassen, d. h. sie wartet bis der Vorbehaltslieferant keine Rechte mehr hat.
 

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