Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 77
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
LeahClements
LaurenClarke
Raeson189
DiazZuri
ArthurWard

Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Unterschied: Widerruf und Kündigung
 
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.03.2005 19:14
Welche Unterschiede bestehen zwischen Widerruf und Kündigung bei Ratenkrediten mit Privatpersonen?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.03.2005 19:43 - Geaendert am: 10.03.2005 22:00
1. Fristen
- Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
- Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Kündigungssperrfrist 6 Monate.
2. Form
- Widerruf in Textform
- Kündigung formfrei und Rückzahlung innerhalb 2 Wochen
3. Auswirkungen
- Vertrag wird rückgängig gemacht
- Vertrag wird beendet.
4. Zinsen
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.03.2005 21:39 - Geaendert am: 10.03.2005 22:04
Bei Rückabwicklung eines Darlehens hat der Kreditgeber Anspruch auf Erstattung des Nettokredits nebst einer marktüblichen Verzinsung.

Eine Frage an die Praktiker:
Wie viel Prozent zahlt ein Privatkunde, wenn er innerhalb 14 Tagen den Kreditvertrag widerruft und den bereits ausgereichten Kredit wieder zurückzahlt?
Walkthru
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.03.2005 22:32
Ich werde mich da mal erkundigen!
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2005 21:44
Wie hoch ist nun der Satz?
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2005 21:58
@ Hermann:

Also, die Bearbeitungsgebühr wird m.W. nicht erstattet und die Verzinsung f.d. 14 Tage entspricht dem BGB-Zinssatz.


Aber Hermann, ich glaube du hast mit dem Punkt "Fristen" bei den Verbraucherdarlehen net recht, die Mindestlaufzeit beträgt meines Wissens 6 Monate mit anschließenden 3 Monaten Kdg.-Frist (vgl. §489 BGB). Oder irre ich mich?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2005 22:00 - Geaendert am: 10.03.2005 22:05
Richtig! Die Kündigungssperrfrist beträgt 6 Monate.

Danke für Auskunft. Somit dürfen nur 4 % berecchnet werden.
Aber: Das Bearbeitungsentgelt sind zinsähnliche Erträge. Wenn nun der Vertrag nicht wirksam wird, wie kann Bearbeitungsentgelt verlangt werden?
schnippi05
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2005 22:12
@ Herrmann

habe mich in meiner Bank erkundigt, meine Ausbilderin meint das der Kunde wenn er innerhalb den 14 Tage Wiederruft den Kreditbetrag sofort zurückzahlen muss und dafür keine Zinsen bzw. Bearbeitungsgebühren für den Kunden anfallen...

Obwohl ich es mir nicht 100% so vorstellen kann, dann könnte ja jeder der weiß das er in 14 Tagen Geld bekommt (egal woher) kurz einen kostenlosen Kredit bei seiner Bank aufnehmen...das würde doch nur unsere Zeit bzw. des Berates in Anspruch nehmen wobei nichts rum kommt...
Cupra
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2005 22:17
@ Hermann:

Eigentlich stimmt das, wir haben aber einen entsprechenden Passus in unseren Verträgen. Wenn der Kreditvertrag tatsächlich nicht zustandekommt, so hat der Kunde uns einen angemessenen Ausgleich zu leisten.

Tja, und wenn man mal alleine die DV-Kosten zu Grunde legt (das sind rd. fixe 500,-EUR) dann kann das teuer werden. Allerdings habe ich noch nicht mit einem entsprechenden Widerruf in der Praxis zu tun gehabt. Die meisten Kunden sind über eine schnelle unbürokratische Abwicklung froh. Und im Kundengespräch wird die Belehrung zwar erwähnt, aber wenn ich den Eindruck eines Nichtzustandekommens habe lasse ich es gleich.

Übrigens, ich weiß nicht ob du es oben in deinen Postings aufgeführt hast: Sofern Kosten nicht angegeben wurden brauchen diese natürlich nicht gezahlt zu werden.

Und wird keine Widerrufsbelehrung geschlossen so gilt ein unbefristetes Widerrufsrecht. Aber ich glaube, dass muss ich dir *THE BRAIN* nicht erzählen?! :-)

Schönen Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2005 22:34
BGB § 355
3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss.
schnippi05
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2005 22:39
@Herrmann

ich glaube das stimmt nicht wirklich, da im BGB §355 drin steht..."Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsabschluss...Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist."
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.03.2005 22:49 - Geaendert am: 10.03.2005 23:06
Richtig!

Das Widerrufsrecht erlischt dann nicht, wenn der Verbraucher nicht oder nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Nocturn
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.03.2005 11:28
Deswegen darf der Kunde ja auch immer schön brav die Widerspruchsklausel unterschreiben.

Wenn der Kunde einem Kredit widerspricht muß er den gesamten Nominalkreditbetrag ohne Zinsen oder ähnliches zurückzahlen.

So long

Noc
 

Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse