Widerrufsbelehrung |
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Verfasst am: 30.03.2005 13:26 |
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Folgendes:
Kunde hat bei der Bürgschaft die Widerrufsbelehrung nicht unterzeichnet und diese aber auch nicht zurückgesandt. Nur das Bürgschaftsformular.
Die Bürgschaft wurde am 08.02. bestätigt und dem Kunde wurde erneut die Widerrufsbelehrung mit Bitte um Unterschrift zugesandt.
Am 22.03. ist die Widerrufsbelehrung immer noch nicht zurück... Was nun? Ist die Bürgschaft nichtig oder wie oder was?
Widerrufsfrist ist bekanntlich 2 Wochen...
Hat irgendjemand ne Ahnung?
Many Thanx schon mal für die AWs.
Peace |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:00 |
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Die Widerrufsbelehrung hätte er auf jeden Fall unterschreiben müssen! Wenn es jetzt zu gerichtlichen Streitigkeiten kommen würde, hätte das KI meineserachtens keine Chance den sowieso immer geschützten Kunden |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:25 |
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@ sethe wie ist das denn bei kaufleuten ? da unterliegt die bürgschaft ja vom grundsatz her auch der formfreiheit, wie verhällt sich das da mit der belehrung ? |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:31 |
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Hi!
Habe eben mal bei uns herumgefragt, wie da die Rechtslage ist wegen der Widerrufsbelehrung.
Wir lassen unsere Kunden die W gar nicht mehr separat unterschreiben.
Leider konnte mir keiner sagen, warum und ob und was das für Rechtsfolgen haben kann.
Deshalb habe ich bei unserer Beraterline nachgefragt, da es im BGB ja auch anders geregelt ist.
Warte noch auf eine Antwort, da die mir das ebenfalls nicht direkt begründen und beantworten konnten.--------------------------------------------------
Die schönen Momente im Leben kommen unverhofft,
es hat keinen Sinn auf sie zu warten. |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:34 |
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Die Widerrufsbelehrung gilt meines wissens ab Tag der Unterschrift. wenn er sie heut unterschreibt hat er ab heut zwei Wochen Zeit für den Wiederruf. |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:34 |
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Die Kaufleute können eine Bürgschaft ja auch mündlich rechtlich über die Bühne bringen. Ein normaler Kunde muss und hat alle Dokumente zu unterschreiben, dass es rechtsgültig ist!!! |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:38 |
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normalerweise muss die widerrufsbelehrung nur in der so called "haustürsituation" beigezogen werden...
prob: diese situationen sind für gewöhnlich nicht einwandfrei zu erkennen. daher: immer widerrufsbelehrung zumindest bei verbrauchern!
in unseren richtlinien steht, dass auch bei geschäftsführern gmbh, gesellschafter etc. die w-belehrung beigezogen werden soll. Aus Risikoaspekten... Ist aber nur eine bankinterne Regelung, die die Rechtsabteilung festgelegt hat...
schon mal thanx für die zahlreichen antworten und die mühe! |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:48 |
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Also ist es so, dass ihr alle eure Kunden die Widerrufsbelehrung noch SEPARAT unterschreiben lasst? |
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Verfasst am: 30.03.2005 14:51 |
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ich bearbeite firmenkunden und da läuft das etwas anders...
wenn eine privatperson/verbraucher sicherungsgeber ist, dann wird das formular "widerrufsbelehrung" zum formular der eigentlichen sicherheit hinzugefügt und damit fest verbunden, d.h. gesiegelt oder geöst...
bei privatkunden ist die widerrufsbelehrung ja meist in das formular - insbesondere bei darlehensverträgen - eingearbeitet! |
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Verfasst am: 30.03.2005 15:09 |
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Kaufleute können durch schlüssiges Handeln die Widerrufsbelehrung anerkennen...allerdings, beweist das erst mal :) Theoretiscch ist das möglich allerdings is es immer 100 % sicher wenn man eine Unterschrift hat.
@ Hank. richtig, die Widerrufsbelehrung gilt ab tag der unterschrift 2 Wochen.
Wars ne selbstschulldnerische Bürgschaft? In denen steht meistens noch ne klausel drin dass der Bürge Zahlen muss und sie nicht verwehren kann.... |
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Verfasst am: 30.03.2005 18:47 |
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@Kishandra
Kaufleute haben kein Widerrufsrecht nach BGB. Sie unterliegen dem HGB. |
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Verfasst am: 30.03.2005 19:53 |
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huch...nochma nachlesen....danke hermann :) |
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Verfasst am: 30.03.2005 20:16 |
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Die Bürgschaft ist nichtig, sofern es sich um einen "nicht Kaufmann" handelt. Der Kunde kann nach Unterschrift innerhalb von 2 Wochen widerrufen...wann beginnen in diesem Fall also die 2 Wochen?
Richtig! Nie!
Also gibt es auch nie eine Sicherheit. |
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Verfasst am: 31.03.2005 08:35 |
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die widerrufsfrist beginnt übrigens erst mit aushändigung der durchschrift/kopie der bürgschaftserklärung/sicherungsvereinbarung an den kunden und nicht mit unterschrift der widerrufsbelehrung.
peace |
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