Akkreditiv |
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Verfasst am: 14.04.2005 09:51 |
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Kann mir mal einer mit seinen Worten erklären was genau ein Akkreditiv ist!!... bin irgendwie gerade planlos :-) |
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Verfasst am: 14.04.2005 09:55 |
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Akkreditiv
Abstraktes Zahlungsversprechen eines KI, bis zu einem bestimmten Betrag und unter Vorliegen bestimmter Voraussetzungen an den im Akkreditiv genannten Begünstigten für Rechnung eines Dritten Zahlung zu leisten bzw. einen Wechsel zu diskontieren oder zu akzeptieren. |
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Verfasst am: 14.04.2005 09:58 |
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Das Akkreditiv ist die Verpflichtung des eröffnenden KI´s dem Begünstigten bei Einreichung akkreditivkonformer Dokumente eine bestimmte Summe zu zahlen bzw. einen Wechsel zu akzeptieren.
Hoffe du kannst damit was anfangen
LG |
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Verfasst am: 14.04.2005 10:05 |
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jo thx. das ist doch schon mal was :-))) |
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Verfasst am: 14.04.2005 10:10 |
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wichtig ist auch, dass das Akkreditiv im gegensatz zum inkasso vom Importeur bei seiner Bank (eröffnendes KI)
beantrag wird. |
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Verfasst am: 14.04.2005 11:36 |
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stimmt das muss beantragt werden |
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Verfasst am: 14.04.2005 11:57 |
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Das Akkreditiv gehört zur Kreditleihe. Der Importeur muss kreditwürdig sein, wenn das KI für ihn ein Akkreditv eröffnen soll. |
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