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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Kapitaldienstfähigkeit
 
AnnieLair
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.05.2005 15:10
Hallo,

kann mir jemand vielleicht genauer erklären was ich unter Kapitaldienstfähigkeit bzw. Kapitaldienst verstehe?

Danke

Kathrin
schnippi05
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.05.2005 15:20
soweit ich es weiss, verwendet man Kapitaldienstfähigkeit z.b im Zusammenhang mit einem Kredit, das bedeutet man macht normalerweise eine Einnahmen/Ausgabenrechnung um zu überprüfuen ob sich der Kunde die monatliche Belastung von dem zukünftigen Kredit auch leisten kann.
PeterStoss
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.05.2005 19:55
Als Kapitaldienst bezeichnet man ganz einfach die Rückzahlungsleistung für einen Kredit, also Zins+Tilgung.
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.05.2005 21:03
Kapitaldienstfähigkeit


Fähigkeit des Kreditnehmers den Kapitaldienst aus seinen laufenden Einnahmen zu tätigen.

Kapitaldienst

Zahlungen des Kreditnehmers für Zinsen und Tilgung des aufgenommenen Kredites

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.06.2005 19:06
Unter KDF versteht man eine Gegenüberstellung der Ein- und Ausgaben eines Kunden im Rahmen einer Kreditvergabe. Das Ergebnis, sofern es denn positiv ist, stellt die max. monatl. Belastung zur Darlehenstilgung / Zinszahlung dar. Bei einem negativen Ergebnis ist der Kredit logischerweise abzulehnen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.06.2005 19:38
Die Gegenüberstellung der Ein- und Ausgaben nennt man Haushaltsrechnung.

Wenn schon tolle und richtige Antworten gegeben wurde, dann sollte man anschließend keine falschen Angaben mehr posten.
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.08.2005 01:35
Im Firmenkundenbreich lässt dich die Kapitaldenstfähigkeit am sinnvollsten anhand des erweiterterten Cash Flows ermitteln.
Dieser Wert stellt die liquiden Mittel einer Periode eines Unternehmens dar.

Flo
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.10.2006 11:04
Hallo,

hätte dazu noch eine Frage:
In meinen Unterlagen heißt es: " Die langfristige Kapitaldienstfähigkeit muss mit mindestens 7,5 % p.a. auf Basis des Nominalbetrags nachgewiesen sein."
Wie berechne ich das jetzt genau?
Danke
Gruß
FcTeutonia

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lalle
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.10.2006 11:16
Du berechnest sie so :

Darlehen : Zahl der Raten + (Darlehen * p)

-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*

Wir sind der Gluuub....

-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*

VR-Bankerin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.10.2006 11:19
Also ich würde das so verstehen:

Wenn Du einen Kredit von 10.000 Euro hast, muss der Kunde in seiner Einnahmen-Ausgaben Rechnung einen Überschuss von Mind. 760 Euro haben (7,6% von 10.000 Euro).
RheumaKay
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2006 11:21 - Geaendert am: 24.10.2006 11:29
Wieso 7,6 % ? Du musst 7,5 % nehmen.

Die auf den Nominalbetrag berechnen. Dann durch 12 teilen, dann hast du den mtl. Überschuss, den der Kunde haben muss.

Die 7,5% setzen sich aus Zins und Tilgung zusammen und sind eine Richtlinie bei der Darlehensgenehmigung. Zins und Tilgung können bei einem Darlehen natülich auch darunter liegen (z.B. 4,7 (Zins) + 1,3 (Tilgung) = 6 %). Dann werden trotzdem 7,5 % als Berechnungsgrundlage genommen.
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.10.2006 11:34
Vielen Dank!

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Master
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.10.2006 16:11
Kapitaldienst= Bedienbarkeit eines Kredites

7,5% minimum, kann natürlich auch mehr sein- um so besser!

Ist glaub ich nur in der HVB 7,5%

Euer Vorstand

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Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

 

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