Kapitaldienstfähigkeit |
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Verfasst am: 15.05.2005 15:10 |
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Hallo,
kann mir jemand vielleicht genauer erklären was ich unter Kapitaldienstfähigkeit bzw. Kapitaldienst verstehe?
Danke
Kathrin |
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Verfasst am: 15.05.2005 15:20 |
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soweit ich es weiss, verwendet man Kapitaldienstfähigkeit z.b im Zusammenhang mit einem Kredit, das bedeutet man macht normalerweise eine Einnahmen/Ausgabenrechnung um zu überprüfuen ob sich der Kunde die monatliche Belastung von dem zukünftigen Kredit auch leisten kann. |
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Verfasst am: 16.05.2005 19:55 |
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Als Kapitaldienst bezeichnet man ganz einfach die Rückzahlungsleistung für einen Kredit, also Zins+Tilgung. |
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Verfasst am: 16.05.2005 21:03 |
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Kapitaldienstfähigkeit
Fähigkeit des Kreditnehmers den Kapitaldienst aus seinen laufenden Einnahmen zu tätigen.
Kapitaldienst
Zahlungen des Kreditnehmers für Zinsen und Tilgung des aufgenommenen Kredites |
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Verfasst am: 07.06.2005 19:06 |
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Unter KDF versteht man eine Gegenüberstellung der Ein- und Ausgaben eines Kunden im Rahmen einer Kreditvergabe. Das Ergebnis, sofern es denn positiv ist, stellt die max. monatl. Belastung zur Darlehenstilgung / Zinszahlung dar. Bei einem negativen Ergebnis ist der Kredit logischerweise abzulehnen. |
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Verfasst am: 07.06.2005 19:38 |
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Die Gegenüberstellung der Ein- und Ausgaben nennt man Haushaltsrechnung.
Wenn schon tolle und richtige Antworten gegeben wurde, dann sollte man anschließend keine falschen Angaben mehr posten. |
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Verfasst am: 16.08.2005 01:35 |
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Im Firmenkundenbreich lässt dich die Kapitaldenstfähigkeit am sinnvollsten anhand des erweiterterten Cash Flows ermitteln.
Dieser Wert stellt die liquiden Mittel einer Periode eines Unternehmens dar.
Flo |
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Verfasst am: 24.10.2006 11:04 |
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Hallo,
hätte dazu noch eine Frage:
In meinen Unterlagen heißt es: " Die langfristige Kapitaldienstfähigkeit muss mit mindestens 7,5 % p.a. auf Basis des Nominalbetrags nachgewiesen sein."
Wie berechne ich das jetzt genau?
Danke
Gruß
FcTeutonia--------------------------
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will plays
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Yeeeees, fucking yeees!
Das Niveau sinkt, der Spaß steigt! |
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Verfasst am: 24.10.2006 11:16 |
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Du berechnest sie so :
Darlehen : Zahl der Raten + (Darlehen * p)-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*
Wir sind der Gluuub....
-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-*-* |
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Verfasst am: 24.10.2006 11:19 |
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Also ich würde das so verstehen:
Wenn Du einen Kredit von 10.000 Euro hast, muss der Kunde in seiner Einnahmen-Ausgaben Rechnung einen Überschuss von Mind. 760 Euro haben (7,6% von 10.000 Euro). |
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Verfasst am: 24.10.2006 11:21 - Geaendert am: 24.10.2006 11:29 |
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Wieso 7,6 % ? Du musst 7,5 % nehmen.
Die auf den Nominalbetrag berechnen. Dann durch 12 teilen, dann hast du den mtl. Überschuss, den der Kunde haben muss.
Die 7,5% setzen sich aus Zins und Tilgung zusammen und sind eine Richtlinie bei der Darlehensgenehmigung. Zins und Tilgung können bei einem Darlehen natülich auch darunter liegen (z.B. 4,7 (Zins) + 1,3 (Tilgung) = 6 %). Dann werden trotzdem 7,5 % als Berechnungsgrundlage genommen. |
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Verfasst am: 24.10.2006 11:34 |
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Vielen Dank! --------------------------
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Verfasst am: 24.10.2006 16:11 |
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Kapitaldienst= Bedienbarkeit eines Kredites
7,5% minimum, kann natürlich auch mehr sein- um so besser!
Ist glaub ich nur in der HVB 7,5%Euer Vorstand
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