Selbstschuldnerische Bürgschaft:
Der Bürge haftet neben dem Schuldner, d.h. wie der Hauptschuldner selbst. Der Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage, d.h. er hat auf die Anforderung des Gläubigers zu leisten, ohne dass dieser sich vorher an den Hauptschuldner wenden müsste.
soviel zum Fall 2
wenn sie sich scheiden lässt, hat sie pech gehabt, wer einmal gebürgt hat, hat sich auch nach der Scheidung dazu verpflichtet.
Wenn einer ich glaub 3 monatsraten hinterherhinkt, wird die Frau zur Zahlung aufgefordert. Aber nagelt mich nicht fest.Vergib Deinen Feinden, vergiss aber nie Ihren Namen!
Schreibt mir fleißig Mails, ich schreib zurück*versprech_ohne_Finger_kreuzen* |