Aktivgeschäft- Definition |
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Verfasst am: 07.11.2002 15:12 |
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benötige für einen meiner lehrbriefe eine vernünftige definition für das aktivgeschäft. das passivgeschäft ist so erklärt: "als passivgeschäft bezeichnet man alle bankgeschäfte, die sich in form von fremdkapital auf der passivseite der bilanz niederschlagen." fällt euch da was passendes zum aktivgeschäft ein? bitte mailt mir: svea.koenig@freenet.de |
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Verfasst am: 07.11.2002 17:29 |
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aus Gabler-Banklexikon:
Aktivgeschäfte sind Bankgeschäfte, die sich auf der Aktivseite der Bankbilanz niederschlagen, z. B. Kreditgeschäfte, aber auch eigene Anlagegeschäfte der Bank (Kauf von Wertpapieren oder Beteiligungen). |
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