Kreditsicherheiten KfW |
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Verfasst am: 04.07.2005 16:40 |
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hello folks,
hätte da mal folgedes problem:
angenomme, ich habe ein KfW-Darlehen, das durch eine Sicherungsübereignung mit engem Sicherungszweck besichert wird...
Der Sicherungszweck soll nun durch einen Nachtrag erweitert werden (ein weiteres Darlehen des KIs - nicht der KfW - wird mit hereingenommen)...
Benötige ich dazu wohl die Zustimmung der KfW?
Wie schauen die Richtlinien der KfW überhaupt aus? Wo findet man sowas? Und jetzt bitte nicht: www.kfw.de ;)
vielen dank & einen schönen feierabend, denen, die diesen denn dann schon genießen dürfen ;) |
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Verfasst am: 04.07.2005 17:08 |
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Howdy!
Meines Erachtens brauchst Du die Zustimmung auf jeden Fall, weil die Kfw einer Schlechterstellung zustimmen muss.
Nähere Infos... das ist keine spezielle Frage der Kfw, sondern der Rechtssprechung, weswegen Du auf Kfw.de kaum fündig werden wirst.Wir haben schwach angefangen und dann stark nachgelassen |
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Verfasst am: 04.07.2005 17:17 |
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Wer hat sich denn was übereignen lassen?
Wenn Ihr der Sicherungsnehmer seid, was nicht ungewöhnlich wäre (Ihr haftet der KfW für einen Kreditausfall), dann ist das Eure Sicherheit und Eure Sache.
Wenn sich die KfW etwas hat übereignen lassen, dann würdet Ihr versuchen, über das Eigentum eines anderen zu verfügen, was rechtlich zum Scheitern verurteilt ist.
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 04.07.2005 17:31 - Geaendert am: 04.07.2005 17:33 |
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es ist ein refinanziertes darlehen der kfw, das wir quasi an den kreditnehmer (unser kunde) durchgeleitet haben...
desweiteren ist der kreditnehmer gleichzeitig sicherungsgeber...
(das mit http://www.kfw.de war auch mehr ein scherz!)
in diesem fall kann man wohl kaum von schlechterstellung reden, da es ja im prinzip nur refinanzierte mittel sind...
und dass man ein sicherungsgut nicht 2x übereigne kann, war mir eigentlich auch klar...
die kfw hat mit der sicherheitenstellung in diesem falle nichts zu tun... |
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Verfasst am: 04.07.2005 17:55 |
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Genau, i.d.R. haften wir doch für die Darlehen, deshalb kann die KfW die günstigeren Konditionen geben. Von daher ist es mMn auch "unser Problem" ob wir die Sicherheiten noch witerverwenden. |
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Verfasst am: 05.07.2005 09:14 |
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okay, damit hätte ich mir meine frage wohl selbst beantwortet ;)
trotzdem danke!!! |
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Verfasst am: 05.07.2005 09:15 |
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Hi,
dem kann ich nur zustimmen.... die Bank haftet für den Kunden... ausser du hast einen Haftungsfreistellung, die es aber nur noch bei sehr wenigen Programmen gibt. Von daher sind die Sicherheiten ganz alleine Sache der vermittelnden Bank.
Gruß-------------------------------------------------
Wer heute den Kopf in den Sand steckt, knirscht morgen mit den Zähnen! |
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