Rückbürgschaft/Nachbürgschaft |
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Verfasst am: 09.11.2002 16:54 |
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Wer kann mir sagen, was der Unterschied zwischen einer Rück- und einer Nachbürgschaft ist ? |
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Verfasst am: 10.11.2002 12:03 - Geaendert am: 10.11.2002 12:04 |
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Rückbürgschaft
Der Bürge sichert sich bei einem Dritten (Rückbürge) für den Fall der Inanspruchnahme ab. Der Kreditgeber hat keine Ansprüche an den Rückbürgen, weil das Rechtsverhältnis zwischen Bürge und Rückbürge besteht.
Zahlt der Rückbürge gehen die Forderungen des Kreditgebers an den Bürgen über und dieser überträgt die Forderungen an seinen Rückbürgen.
Nachbürge
Neben dem Bürgen besteht ein Rechtsverhältnis zwischen Kreditgeber und Nachbürgen. Der Kreditgeber muss jedoch zuerst den Bürgen in Anspruch nehmen. Erst wenn der Bürge nicht, oder nicht voll zahlt, kann der Kreditgeber die Zahlung vom Nachbürgen verlangen. Der Kreditgeber überträgt dann die Forderungen je nach Erfüllung an den Bürgen bzw. Nachbürgen. |
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