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Verfasst am: 16.08.2005 08:23 |
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Folgendes:
Der Notar, der die vollstreckbare Ausfertigung der GS-Bestellungsurkunde ausgestellt hat, ist verstorben, sein Notariatsverwalter ist nun auch im Ruhestand. Die Akten und Urkunden des Notars sind beim Amtsgericht in Verwahrung. Wer kann nun die Vollstreckungsklausel umschreiben? Kann dies auch durch das Amtsgericht geschehen?
Ich war bisher der Ansicht, dass nur ein Notar die vollstreckbare umschreiben kann...
peace
die cee |
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