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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Haftentlassung
 
judy2005
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.09.2005 21:11
Hallo,

zur Zeit fällt in der Abteilung in der ich gerade bin ziemlich oft das Wort "Haftentlassung". Kann mir vielleicht jmd erklären was das genau ist?

Danke!
steFan
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.09.2005 21:27
in welcher abteilung bist du den?

kredit?

#eintracht-frankfurt @ qnet =)

merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2005 07:51
Haftentlassung = Rauswurf aus der JVA wegen
a) schlechter Führung
b) Faulenzerei
c) Miete nicht gezahlt

Spaß beiseite, Haftentlassung dürfte aus dem Kreditbereich kommen und bedeutet z.B.:
Darlehensnehmer sind die Eheleute, dann trennen sie sich und die Frau möchte mit dem Darlehen nichts mehr zu tun haben. Wenn der Mann einverstanden ist, wird die Frau aus der Mithaft entlassen. D.h., bei Verzug der Raten ist nur noch der Mann uns gegenüber Haftbar, an die Frau können wir keine Ansprüche mehr stellen.
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2005 08:35 - Geaendert am: 02.09.2005 08:36
Für gewöhnlich bedeutet eine "Haftentlassung", dass bei einer Grundschuld ein Flurstück - oder bei Grundschulden mit Gesamthaft über mehrere Blätter ein Blatt - aus der Pfandhaft entlassen wird.

Dies geschieht gewöhnlich dann, wenn der Kreditnehmer das entsprechende Grundstück veräußert. Dann geht ein Kundenauftrag an uns mit der Bitte um Hergabe einer notariell beglaubigten Pfandentlassungserklärung. Die wird meist im Treuhandwege herausgegeben. Das heisst, der Kaufpreis muss auf ein von uns benanntes Konto eingehen - um Kreditverbindlichkeiten auszugleichen - und erst dann darf der Kreditnehmer die Pfandentlassung beim Amtsgericht eintragen lassen...
Lupus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2005 09:47
dem kann ich nur zustimmen!
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.09.2005 10:37
auch das wäre eine Möglichkeit...
Spider_Mike
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.09.2005 14:12
Joa, kann ich nur zustimmen....!

Hier kann man dann vielleicht auch direkt den Unterschied zwischen Löschungsbewilligung und Pfandhaftentlassung verdeutlichen - wird selbst von Notaren ab und an falsch verwendet... ;-)

Löschungsbewilligung = Grundschuld wird komplett gelöscht
Pfandhaftentlassung = einzelne Flurstücke / Grundbuchblätter werden aus der Haftung entlassen (wie oben beschrieben)

Gruß Mike
judy2005
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 04.09.2005 22:58
ahja ok vielen lieben dank.

ja bin grad in der kredit- u sicherheitenbearbeitung.
 

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