Leasing "Sale-and-lease-back" |
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Verfasst am: 27.10.2005 15:35 |
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hallo an alle!
wer kann mir kurz und knapp die sonderform "sale-and-lease-back" erklären??? |
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Verfasst am: 27.10.2005 15:41 |
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Ein Unternehmen braucht dringend Liquidität. Deshalb verkauft er Vermögenswerte, z. B. Fuhrpark, Bürmaschinen an eine Leasinggesellschaft. Dafür erhält er den Kaufpreis. Anschließend least er dieselben Werte von der Leasinggesellschaft und kann damit weiterarbeiten. |
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Verfasst am: 27.10.2005 15:52 |
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danke! hatte nur die erklärung "Leasingnehmer verkauft Produkt an Leasinggesellschaft und least es dann zurück" gefunden! wusste nicht genau, dass in diesem fall der hersteller = leasingnehmer ist! |
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Verfasst am: 27.10.2005 19:37 |
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Für Sale-and-lease-back-Verträge MUSS der Leasingnehmer vorsteuerabzugsberechtigt im Sinne des UStG sein!
Der Vorteil bei Sale-and-lease-back ist, dass man beim Einkauf des Gutes als Barzahler (z.B. zunächst über Kontokorrent) auftritt und somit entsprechende Rabatte aushandeln kann. Außerdem schont man die Liquidität, kann die kompl. Leasingraten steuerlich absetzen und hat einen "Mehrwertsteuerstundungsefekt", da diese erst mit den laufenden Raten gezahlt wird.
Ist eine Vorsteuerabzugsberechtigung nicht gegeben, so tritt die Leasinggesellschaft in den bestehenden Kaufvertrag mit dem (künftigen) Leasingnehmer ein.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 27.10.2005 19:38 |
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Interessant in diesem Zusammenhang ist vielleicht auch der Flow-Tex-Skandal, bei dem gar nicht vorhandene Gegenstände verkauft und dann zurückgeleast wurden.
Schönen Gruß |
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