Verpfändung von Wertpapieren |
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Verfasst am: 15.11.2005 19:18 |
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Hallo,
ich hatte mal was gelesen das bei der Verpfändung von Wertpapieren 2 unterschiedliche Arten gibt zum einem passiert eine Pfandanzeige und dann gibt es noch die Möglichkeit der Abtretung des Herausgabeanspruches. Bei welchen Wertpapieren wird was gemacht? Ich habe nur in Erinnerung, dass es davon abhängt wo die Wertpapiere gelagert sind, ist das richtig? |
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Verfasst am: 15.11.2005 19:44 |
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Verpfändet der Kunde Wertpapiere, die bei der Konkurrenzbank im Depot sind, dann werden wir die Verpfändung der Konkurrenzbank anzeigen und uns den Herausgabeanspruch abtreten lassen.
Werden Wertpapiere vom Kunden verpfändet, die im Depot der kreditgewährenden Bank liegen, dann entfällt sowohl die Pfandanzeige als auch die Abtretung des Herausgabeanspruchs. |
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Verfasst am: 15.11.2005 22:11 |
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In der Praxis wird das Depot allerdings noch gesperrt damit das verpfändete Depot nicht vom Kd. verkauft werden kann.
Auch auf die Verpfändung wird nicht verzichtet. nur das agb Pfandrecht ist zu lasch. und die banken sichern sich lieber einmal zuviel als zuwenig ab. |
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