Grunderwerbssteuer |
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Verfasst am: 30.11.2005 18:09 |
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Hallo,
ist es richtig das die Grunderwerbssteuer nicht bei einem Kauf von einer Eigentumswohnung anfällt?
Gruß |
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Verfasst am: 30.11.2005 18:19 |
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genau die fällt nur an wenn man sich ein Grundstück kauft.
:-D |
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Verfasst am: 30.11.2005 19:54 |
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Hi!
Natürlich fällt die Grunderwerbsteuer auch bei einer Eigentumswohnung an.
immer 3,5% vom Kaufpreis (gemäß Notarvertrag) !!!
Man kann nur an einer Stelle sparen, und zwar dann, wenn man ein Grundstück kauft und danach erst das Haus darauf baut; denn dann fällt die Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück an und nicht mehr für das Haus.
Gruss |
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Verfasst am: 30.11.2005 20:11 |
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Eigentum am Gebäude ist mit Eigentum am Grundstück verbunden!!!
Ok, hab ich mal wieder was gelernt ;-)
Viele Grüße! |
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Verfasst am: 30.11.2005 20:40 |
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Ausnahmen von der Besteuerung
Steuerbefreiungen sind in den §§ 3 bis 7 Grunderwerbsteuergesetz geregelt, u. a.
• Erwerb eines Grundstücks durch Erbschaft:
•Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers.
•Erwerb eines Grundstücks durch Schenkung unter Lebenden:
Ein Verwandtschaftsverhältnis braucht nicht zu bestehen.
• Erwerb zu Anschaffungskosten pro Objekt und pro Erwerber von bis 2.500 €:
• Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind:
• Erwerb durch Ehegatten von Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind (z. B. so genannte Schwiegerkinder):
• Erwerb unter Ehegatten, von Ehefrau auf Ehemann bzw. umgekehrt von Ehemann auf Ehefrau. Im Zeitpunkt des Erwerbs muss die Ehe noch bestehen.
• Übertragung durch den geschiedenen Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinanderset-zung nach der Scheidung.
• Erwerb bei Flurbereinigung und Umlegung.
Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses: Den Miterben stehen deren Ehegatten gleich. |
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Verfasst am: 28.07.2007 14:03 |
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Zur o.g. Aussage "immer 3,5% vom Kaufpreis" als Aktualisierung:
Die Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf ist neuerdings Ländersache, diese Gesetzgebungskompetenz für die Grunderwerbsteuer ist den Ländern übertragen worden (Föderalismusreform).
Als erstes Bundesland hatte daraufhin Berlin zum 1.1.2007 die Grunderwerbsteuer von 3,5 Prozent auf 4,5 Prozent erhöht. |
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Verfasst am: 29.07.2007 19:15 |
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Und trotzdem nicht "ohne", wenn ich heute das Grundstück kaufe und die Steuer zahle. Dann ist es von Land zu Land unterschiedlich, wie groß der Zeitraum ist, ohne den ich auf dem Grundstück ein grunderwerbssteuerfreies Haus bauen kann. Da rechnen die Finanzämter z.Z. bis 2 Jahre zurück. |
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