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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Riester Rente
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Diary_of_Jane
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.11.2006 20:24
Hallo Zusammen,
es wäre echt super wenn mir einer mal kurz die wichtigsten Wesenszüge der Riester Rente erklären würde.
Also bis zu welchem Betrag wird steuerlich berücksichtigt und wieviel Prozent, für wenn eignet sich Riester usw.
Einfach ein paar allgemeine Info´s
im voraus schonmal Dankeschön!!!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 09:51
2006 / 2007

Grundzulage 114,00 €uro
Kinderzulage 138,00 €uro

Sparrate für maximale Förderung 3% vom rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommen

Es werden maximal 1.575,00 €uro gefördert, man kann jedoch mehr einzahlen.

2008

Grundzulage 154,00 €uro
Kinderzulage 185,00 €uro

Sparrate für maximale Förderung 4% vom rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommen.

Es werden maximal 2.100,00 €uro gefördert, man kann jedoch mehr einzahlen.


sonst noch fragen ????
HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.11.2006 09:53
Sorry, aber gebe einfach mal riester rente unter wikipedia.org ein, da findest du alles. ne kleine hilfe :

steuerliche höchstbeträge
06/07 1575 EUR
ab 08 2100

davon jeweils der individuelle steuersatz

der kunde zahlt in 06 und 07 3% seines jahresbrutto des vorjahres abzgl. der grund- und kinderzulage.

Riester lohnt sich im allgemeinen sehr für kinderreiche Familien und Geringverdiener. GIbt noch viele Gruppen mehr.....

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 09:56
zu langsam =) ich war schneller !

Aber zum thema gib bei Wiki ein sag ich nicht *argh*

zum tausendsten mal : ES KÖNNEN NICHT ALLE FREI DURCHS I.NET SERVEN !!!!
Alice_87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.11.2006 10:05
hi...
anders auch Prämienrente, ist eine rentenversicherung die ALG 2 sicher ist...

Lohnen tut sich das vorallem für Kinderreichefamilien. je Jünger das Kind desto besser.

Wichtig zu wissen ist allerdings das die spätere Rentenzahlung voll versteuert wird.

Die Riester dient auch nur als kleiner ausgleich und reicht nicht als alleinige Altersvorsorge.

Man kann eine Förderquote von bis zu 70% erreichen.

Die genauen Summen weiß ich jetzt leider nicht aus dem Kopf.

Vereinfacht hat sich auch die Antragslage, da jetzt der Prämienantrag bloß einmal eingereicht werden muss.
Allerdings ist darrauf zu achten das der Kunde jede gehaltsänderungen mitteilen muss, da die Prämien auf das zu versteuernde Einkommen gerechnet werden und er wohl möglich dann nicht mehr die volle Prämie erhält.

Berechtigter Personenkreis:
Arbeitnemer, Azubis, Landwirte die in so einer komischen Kasse sind :-), Empfänger von Lohnersatzzahlungen und Pflegegeld.

So ich glaub das reicht erstmal. Wenn du fragen dazu hast, kannste mich fragen :-)
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 10:21
Und was die meisten nicht wissen:

Für Kinder die nach dem 31.12.2007 geboren werden gibts sogar 300 EUR Kinderzulage!
Das solltet ihr bei eurer Familienplanung berücksichtigen ;-)
Alice_87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.11.2006 10:27
Mhhh scheint ja glatt ne Überlegung wert ;-)

Bloß mit wem, naja bisschen zeit ist ja noch *g*
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 10:37
Naja, mir würde da schon jemand einfallen, aber die ersten 5 Jahre bekomm ich die Zulage!
Alice_87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.11.2006 10:45
das heißt noch min. 13 Jahre für mich, guter deal :-)
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 11:08
Ok, aber auf Unterhaltszahlung oder ähnliche Scherze lass ich mich nicht ein :-)
Alice_87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.11.2006 11:15
wer sagt das das balk bei aufwächst??? Schon mal was von emanzipation gehört. Du kriegst die ersten 5 Jahre die Prämie und das Kind... das ist nur fair ;-)

oder???
Alice_87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.11.2006 11:17
ich meinte natürlich mir... war der Kopf schneller als die finger :-)
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 11:35
Ähhhh.......

Rückzug!!!!!
Alice_87
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.11.2006 11:39
Ok... ich glaub ich kenn keinen Typ der das freiwillig macht :-(

na dann weiter machen ;-)

In welcher SPK biste denn??? Bin auch sparkässler
DrFaustus
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 11:44
Hab ich dir ins Gästebuch geschrieben...
Aber soviel sei gesagt, weit weit weg von Rügen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 12:42
Man sollte der Sache auf den Grund gehen:
b) EStG § 84 Grundzulage
Jeder Zulageberechtigte erhält eine Grundzulage; diese beträgt
in den Jahren 2002 und 2003 38 Euro,
in den Jahren 2004 und 2005 76 Euro,
in den Jahren 2006 und 2007 114 Euro,
ab dem Jahr 2008 jährlich 154 Euro.

EStG § 85 Kinderzulage
(1) Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das dem Zulageberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird,
in den Jahren 2002 und 2003 46 Euro,
in den Jahren 2004 und 2005 92 Euro,
in den Jahren 2006 und 2007 138 Euro,
ab dem Jahr 2008 jährlich 185 Euro.
Der Anspruch auf Kinderzulage entfällt für den Veranlagungszeitraum, für den das Kindergeld insgesamt zurückgefordert wird.
Erhalten mehrere Zulageberechtigte für dasselbe Kind Kindergeld, steht die Kinderzulage demjenigen zu, dem für den ersten Anspruchszeitraum (§ 66 Abs. 2) im Kalenderjahr Kindergeld ausgezahlt worden ist.
(2)Bei Eltern, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 erfüllen, wird die Kinderzulage der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater.
Der Antrag kann jeweils nur für ein Beitragsjahr gestellt und nicht zurückgenommen werden.

EstG § 86 Mindesteigenbeitrag
(1) Die Zulage nach den §§ 84 und 85 wird gekürzt, wenn der Zulageberechtigte nicht den Mindesteigenbeitrag leistet.
Dieser beträgt
in den Jahren 2002 und 2003 1 vom Hundert,
in den Jahren 2004 und 2005 2 vom Hundert,
in den Jahren 2006 und 2007 3 vom Hundert,
ab dem Jahr 2008 jährlich 4 vom Hundert
der Summe der in dem dem Kalenderjahr vorangegangenen Kalenderjahr
1. erzielten beitragspflichtigen Einnahmen im Sinne des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch,
2. bezogenen Besoldung und Amtsbezüge und
3. in den Fällen des § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 erzielten Einnahmen, die beitragspflichtig wären, wenn die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde,
jedoch nicht mehr als die in § 10a Abs. 1 Satz 1 genannten Beträge, vermindert um die Zulage nach den §§ 84 und 85; gehört der Ehegatte zum Personenkreis nach § 79 Satz 2, berechnet sich der Mindesteigenbeitrag des nach § 79 Satz 1 Begünstigten unter Berücksichtigung der den Ehegatten insgesamt zustehenden Zulagen.
Auslandsbezogene Bestandteile nach den §§ 52 ff. des Bundesbesoldungsgesetzes bleiben unberücksichtigt.
Als Sockelbetrag sind ab dem Jahr 2005 jährlich 60 Euro zu leisten.
Ist der Sockelbetrag höher als der Mindesteigenbeitrag nach Satz 2, so ist der Sockelbetrag als Mindesteigenbei-trag zu leisten.
Die Kürzung der Zulage ermittelt sich nach dem Verhältnis der Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbei-trag.
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 13:06
@hamZta
Riester lohnt sich nicht nur für Geringverdiener, sondern vor allem auch für besser Verdienende, da sich bei diesem Personenkreis vor allem der steuerliche Effekt auszahlt!
hinkelhirte
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.11.2006 15:09
Es lohnt sich für besser Verdienende, da du eine Vorsorgeaufwendung hast, welche du steuerlich geltend machen kannst und somit deinen "Gewinn" minderst, gleich weniger zu versteuern, gleich mehr übrgi ;)
HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.11.2006 16:18
Herzlichen Glückwunsch !

Leider kannst du als Vorsorgeaufwendungen 2006 und 2007 lediglich 1575 EUR als AV geltend machen, ab 2008 2100. Sprich die Welt ist das Ganze schonmal nicht. Zudem zahlst du dann in eine aufgeschobene Rentenversicherung ein, die bei Auszahlung voll versteuert wird. Nochmals herzlichen Glückwunsch. Zudem habe ich nicht geschrieben, das es sich NUR für Geringverdiener lohnt.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2006 17:03
In der Auszahlungsphase wird dein Steuersatz i.d.R. viel geringer sein, als im moment.
Lohnen tut sich die Geschichte so gut wie bei den meisten.

und du schreibst nur 2000 Euro... Naja, ich denke doch mal 2000 Euro runter oder nicht. kommt schon was zusammen bei nem steuersatz von ca. 42%
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