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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Steuerlicher Vorteil der Riester-Rente
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
John_Wayne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.01.2008 22:34
moin,

wurde gestern von unseren Filialleiter n wenig "ausgefragt"... lief alles soweit ganz gut, bis er die Frage stellte:

"Wie berechnet man denn den steuerlichen Vorteil der Riester-Rente?"

eigentlich ist die Riester ja pillepalle, aber hierauf hatte ich keine Antwort.

Mag mir jmd. verraten, was er genau meinte?!
Wäre super... Viel Dank schonmal...

"An der Börse machen Leute mit Erfahrung eine Menge Geld und Leute mit einer Menge Geld machen Erfahrungen."

powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.01.2008 23:21
Hallo,

Der gesamte Vorsorgeaufwand (Altersvorsorgebeiträge und Altersvorsorgezulage) kann im Rahmen des § 10a EStG als Sonderausgaben berücksichtigt werden und fließt nicht in die Höchstbetragsberechnung für die übrigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG ein.

Ab diesem Jahr können hierbei maximal 2100 Euro geltend gemacht werden=4% des maximal förderfähigen Bruttoeinkommens von 52500 Euro.

Abzugsfähig aber nur dann, wenn sich die Gewährung des Sonderausgabenabzugs günstiger auswirkt als die Zulagen.(sog. Günstigerprüfung). Ist der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer als der Anspruch auf Altersvorsorgezulage, wird Dir die Differenz vom Finanzamt im Rahmen des Einkommensteuerbescheides erstattet.


Hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen

Gruß vom

Powerbabe
John_Wayne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.01.2008 15:15
danke, schon mal n Anfang ;-)

hab eben bei www.unioninvestment.de erfahren, dass sich der zusätzliche Steuervorteil aus dem Grenzsteuersatz und der Sparleistung zusammensetzt...

aber ob das nun addiert, multipliziert oder was auch immer wird, steht natürlich nicht drin...

"An der Börse machen Leute mit Erfahrung eine Menge Geld und Leute mit einer Menge Geld machen Erfahrungen."

JohannDemuth
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.01.2008 15:23
Hi, eine Beispielrechnung findest Du hier:
http://www.voba-heuchelheim.de/privatkunden0/riester_rente/sonderausgabenabzug.html

Als Daumenregel für die Berechnung der Förderquote für die Riester-Rente gilt: Erfolg die Förderung durch Zulagen und Sonderausgabenabzug, dann entspricht der Grenzsteuersatz der Förderquote.

Alles klar?
Johann
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.01.2008 19:16 - Geaendert am: 22.01.2008 19:17
Um den größten steuerlichen Vorteil zu haben, sollte man den Höchstbetrag sparen:

Höchstbetrag: 52,500 € * 4 % = 2.100 €
./. Grundzulage 154 €
----------------------------
Eigenbeitrag 1.946 €

Der Gesamtbetrag in Höhe von 2.100 € kann man in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung durch:

Annahme: Grenzsteuersatz 33 %
Einkommensteuerermäßigung: 2.100 € * 33 % = 693 €
abzüglich Grundzulage 154 €
-----------------------------------------------------------
= Steuervorteil 539 €
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.01.2008 00:10
@ Herrmann

Sieht das nicht für dieses Jahr etwas anders aus?
Im Jahr 2008 wird doch den Konten die Zulage für das Jahr 2007 gutgeschrieben, somit im Beispiel nur EUR 114 statt EUR 154 wie in den zukünftigen Jahren.

Damit wären doch vielmehr einzuzahlen:

Höchstbetrag: 52,500 € * 4 % = 2.100 €
./. Grundzulage für 2007 114 €
----------------------------
Eigenbeitrag 1.986 €

Oder kommt es nicht auf den Zuflußzeitpunkt (2008) der Zulage für 2007 an? Im Jahre 2009 funktioniert dann die Rechnung mit der Zulage von EUR 154.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.01.2008 13:58
Zurzeit kann man nur noch für das Jahr 2008 einzahlen. In diesem Jahr gibt es eine Grundzulage von 154 €-
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.01.2008 14:47
Das halte ich eben für unzutreffend, "in" 2008 gibt es gerade eben keine Zulage von EUR 154 sondern nur "für" das Jahr 2008, die frühestens im Jahre 2009 festgestellt und von der zentralen Zulagenstelle gezahlt wird.

Dieses Jahr erfolgen nur Gutschriften von Zahlungen der Zulagen für das Jahr 2007 (im Beispiel EUR 114) und ggf. vorangehender Jahre.

Oder kommt es auf die tatsächlichen Zahlungen der Zulage nicht an und es gibt eine Rückwirkungsfiktion? Diese kennen wir bei andern Zulagen wie z.B. der Wohnungspauprämie aber auch nicht, weshalb dann hier?
birne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.01.2008 15:01
herrmann hat vollkommen recht. dieses jahr wird gespart und wer das wie o. a. erfüllt bekommt 154 €. Natürlich erst nächstes jahr gutgeschrieben.

Dieses Jahr erhalte ich 114 € wenn ich letztes jahr voll eingezahlt habe-.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.01.2008 15:11
und wo ist das so geregelt? denn unser steuersystem arbeitet doch sonst immer nach dem dem "zufluß"-prinzip.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.01.2008 16:18
Einkommensteuergesetz

Die Sparbeiträge fließen doch in diesem Jahr in den Vertrag.
John_Wayne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.01.2008 09:18
daaanke,

genau das habe ich gesucht... ;-)

"An der Börse machen Leute mit Erfahrung eine Menge Geld und Leute mit einer Menge Geld machen Erfahrungen."

baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2008 12:08
habs gefunden:

§ 10a Zusätzliche Altersvorsorge
(1) 1In der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte können Altersvorsorgebeiträge (§ 82) zuzüglich der dafür nach Abschnitt XI zustehenden Zulage

in den Veranlagungszeiträumen 2002 und 2003 bis zu 525 Euro,
in den Veranlagungszeiträumen 2004 und 2005 bis zu 1.050 Euro,
in den Veranlagungszeiträumen 2006 und 2007 bis zu 1.575 Euro,
ab dem Veranlagungszeitraum 2008 jährlich bis zu 2.100 Euro

als Sonderausgaben abziehen;
John_Wayne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.01.2008 14:26
also so wie Herrmann das geschrieben hat ist es richtig... hab eben mit unserem Filialleiter drüber gesprochen... war alles richtig...

viele Dank...

"An der Börse machen Leute mit Erfahrung eine Menge Geld und Leute mit einer Menge Geld machen Erfahrungen."

baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2008 15:55
yep, weil s.o. § 10 a EStG
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2008 16:03
Situation:
Der Ehemann verdiente im Vorjahr 60.000 €, die Ehefrau (400€*12) 4.800 €. Beide werden gemeinsam zur Einkommensteuer verlangt.

Kann auch die Ehefrau den Maximalbetrag von 2.100 € sparen und als Sonderausgaben geltend machen?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2008 17:53
guckst du:
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/special/-Riester-Rente/1601856/1601856/1605920/
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2008 23:25 - Geaendert am: 24.01.2008 23:35
Unter dieser Adresse steh keine Lösung zu der Frage.

Wenn die Ehefrau 60 Euro einzahlt bekommt sie die volle Förderung.
Aber:
Es geht hier darum, ob das Finanzamt 2.100 Euro pro Ehegatte als Sonderausgaben akzeptiert?
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2008 09:09
In den Ausführungen der Stiftung Warentest klärt sich schon mal die Berechtigung zum Riestern beim 400 EUR-Job.

Daß dann auch der volle Steuerabzug in Betracht kommt, dem sehe ich nichts entgegenstehen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2008 17:49
Kann jemand, der einen 400-Euro-Job ausübt und Rentenversicherungsbeiträge zahlt, auch 2.100 Euro als Sonderausgaben geltend machen, wenn diese Person gemeinsam mit ihren Ehegatten zur Einkommensteuer verlangt wird?
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