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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Konten, die nicht dem Zahlungsverkehr dienen sollen?
 
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.09.2008 18:39
Immer wieder stößt man bei diversen Kontenarten (z.B. Sparkonten,Tagesgelder) auf den Passus, dass diese nicht dem Zahlungsverkehr dienen sollen bzw. dürfen.

Was heißt das in der Praxis bei Euch?

Keine Überweisungsgutschriften von externen Konten des Kontoinhabers z.B.?

Ich denke mal "Zahlungsverkehr" ist nur bei Beteiligung Dritter gegeben, nicht nur bei Gutschriften des Kontoinhabers selbst.

"Verkehr" hieße doch Gutschriften und Lastschriften, was soll da sonst "Verkehr" sein?
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.09.2008 10:50
Von externen Konten ist kein Problem, rein darf jeder. Aber es dürfen nur Barauszahlungen getätigt werden oder Überweisungen zu Gunsten des hinterlegten Referenzkontos. Keine Lastschriften, keine Überweisungen auf Fremdkonten.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2008 12:14
so denke ich, sollte es sein. bei welchem institut hast du diese erfahrung gemacht?
Coke1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.09.2008 13:18
Bei der Sparkasse Essen, wo ich bis letzten Monat noch gearbeitet habe.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.09.2008 13:25
Gibt doch viele Rentner, die ihre Rente auf Sparkonten erhalten. Man darf nur von Sparkonten selber nicht an Dritte überweisen oder Schecks ausstellen. Mit ner Sparcard kann ja auch nicht bezahlt werden.
Bei Tagesgeldkonten ists genau so. Wobei es wohl einige Banken gibt, wo auch von Tagesgeldkonten aus überwiesen werden kann.
 

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