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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Unbewegte Sparkonten
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Harder1907
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.07.2010 11:42
Hallo!

Ich habe gehört, das es Banken gibt die unbewegte Sparkonten (wahrscheinlich nur die mit minimalen Guthaben) mit einer Kontoführungsgebühr belegen.
In unserem Haus werden die Sparbücher zu Gunsten eines Vergissmeinnichtkontos aufgelöst. Wenn der Kontoinhaber mit dem Sparbuch kommt, bekommt er sein Geld in voller Höhe.

Im konkreten Fall wies das Sparbuch noch einen Saldo von DEM 35,- aus, auf dem Konto war aber jetzt nur noch ein Guthaben von EUR 0,51.
Begründung der Bank: Für unbewegte Sparkonten werden EUR 1,- monatliche Kontoführungsgebühr fällig.
Da das Sparbuch im Rahmen einer Erbschaftsangelegenheit aufgetaucht ist, weiss keiner ob der Kontoinhaber hierüber informiert wurde.

Ich weiss das die Führung von Konten die Banken Geld kostet und das sich bei zig Konten diese Beträge leppern, aber EUR 1,- MONATLICH finde ich nicht in Ordnung. Vor allem weil in diesem Fall das Guthaben bis auf unter EUR 1,- aufgezerrt war und das Buch trotzdem noch existiert und damit Kosten verursacht. M.E. ist das Abzocke und dient dazu die Bank reicher zu machen.

Daher würde mich mal interessieren was Ihr davon haltet, wie Eure Banken damit umgehen und ob einer weiss ob diese Gebühr rechtlich in Ordnung ist.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.07.2010 14:12
Also ich halte nichts davon, Kunden mit einer Gebühr zu belasten. Vor allem weiß man ja nie, ob es nicht gewollt ist, dass das Sparbuch unbewegt bleibt.
Vor allem kann man es als cross selling nutzen, wenn der Kunde wenigstens 10 € im Monat einzahlt.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.07.2010 11:42
Also mir ist das bei meiner Bank nicht bekannt..

des würd mich auch wundern, weil bei uns ja in den Prospekten steht, dass das Führen eines Sparkontos kostenfrei ist, wenn wir da auf unbewegte Konten dann Gebühr erheben, dann tanzen die Kunden feurigen Samba bei uns ^^

ich hätte die Kunden lieber telefonisch kontaktiert und da nachgefragt, ob da noch ein Sparinteresse besteht und ggfs. einen Dauerauftrag z.G. des Sparkontos genutzt. Wenn der Kunde nicht erreichtbar ist.. nun gut, dann hat die Bank ja Gelder z um verleihen. :-)
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.07.2010 21:08
Ich meine mal was davon gelesen zu haben, dass nach einer langen Zeit sogar der Anspruch auf das Guthaben auf die Bank übergeht. Gibt‘s es dafür gesetzliche Grundlagen? ^^

Eine Gebühr für unbewegte Konten habe ich auch noch nicht erlebt.

Liebe Grüße,
Wiggle

-------------------------
####### Deutsche Bank
#........#..# Kundenberater PeB
#.....#.....# Marktregion: Schwerin
#..#........# Region: Ostsee/Lübeck
####### Abschlussprüfung: 11./12. Mai 2010 *erledigt*
mündliche Prüfung: 06. Juli *erledigt*

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.07.2010 22:53 - Geaendert am: 14.07.2010 11:57
Da die Bagatellgrenze in Höhe von 10 € weggefallen ist, müssen nun für unbewegte Spareinlagen auch Abgeltungsteuer berechnet werden. Deshalb will man eine Bereinigung durchführen.
McClane
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.07.2010 23:17
Soweit ich weiß war das (oder ist es immer noch) bei der Postbank der Fall.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.07.2010 14:35
jepp, ist noch immer so, dass für Sparkonten mit weniger als 60 € und 3 jahre ohne Bewegung 1 € Kontoführung erhoben wird.
Unschuldslamm
Rang: IPO

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Verfasst am: 14.07.2010 15:45
hmm.. bei einem Bekannten von mir war das auch der Fall. Der hatte damals zur Geburt von der Postbank 10 DM gutgeschrieben bekommen - und dann wurde das Sparbuch nie wieder gesehen - bis jetzt.
Über die Gebühren hat er sich schon sehr aufgeregt und mich dann gefragt ob die das so einfach dürfen.
Meine Frage also:
Dürfen die das einfach so belasten ohne den Kunden zu informieren? Oder steht das im Preisaushang?
Vielen Dank schon mal.

lg
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.07.2010 15:55
Im Preisaushang steht es!
Wiggle
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.07.2010 23:17
Im Preis- und Leistungsverzeichnist der Postbank auf Seite 16 ganz oben. Da steht die Gebühr von 1 € bei Konten unter 60 €.

Kann man nix gegen machen ;)

-------------------------
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#........#..# Kundenberater PeB
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baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2010 00:06
Ich kenne vor allem die Variante, dass Konten nach zwei oder drei Jahren ohne Bewegung bzw. Nachtrag aufgelöst werden, ohne Rechtsgrundlage natürlich, aber was interessiert eine Bank noch Recht, da stehens sie doch längst drüber.

Mir bekannt Deutsche Bank und einige Vobas, die so verfahren.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2010 00:16
Unsinn. Das ist nicht die Politik der Bank, sondern von einzelnen Mitarbeitern.
Wir haben 30 Jahre alte Sparbücher, die nicht angefasst werden und keine Gebühren berechnet werden.
maok
Rang: IPO

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Verfasst am: 15.07.2010 08:59
"...von einzelnen Mitarbeiter..." ?!?
so ein Blödsinn, die Ausbuchung ist ein Automatismus! Oder glaubst Du, ein einzelner MA in der Filiale bucht wahllos Konten aus? Die werden sich hüten, denn dadurch sinkt die Netto-Kundenzahl der Filiale.
Des Weiteren geht das ausgebuchte Guthaben nicht verloren, sollte ein "Kleinstsparer" nach Jahren mit einem durch die Bank gelöschten Konto um Reaktivierung oder Auszahlung bitten, kann - muss - und wird die Bank dem Kunden sein Geld zur Verfügung stellen. Dafür gibt es eigene cpd.

Gebührenfrage wurde bereits beantwortet!

In dem Sinne,
Glück auf!
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2010 20:06
"Des Weiteren geht das ausgebuchte Guthaben nicht verloren, sollte ein "Kleinstsparer" nach Jahren mit einem durch die Bank gelöschten Konto um Reaktivierung oder Auszahlung bitten, kann - muss - und wird die Bank dem Kunden sein Geld zur Verfügung stellen. "

Das dürfte ja wohl im Rahmen einer Schadenersatzpflicht selbstverständlich sein, bemerkenswert ist aber, das man sich unter Vertragsverletzung auf das Schadensrecht zurückzieht, statt dem Kunden wie vertraglich vereinbart, ein Konto zur Verfügung zu stellen, mit genau definierter Kontonummer, auf das dieser jederzeit Gelder empfangen kann.

Da gibt es nichts zu deuteln, dabei geht es um systematische Mißachtung von Verträgen aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen.
2007Michi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2010 21:07
Dann klag doch einfach mal dagegen.

Hatte noch nie einen Kunden der sich darüber aufgeregt hat. Frage mich auch wo das Problem ist????

Es wird ja eh nur mit Sparbüchern gemacht die ein geringes Guthaben haben (unter 10 Euro) und dann mehrere Jahre nicht mehr nachgetragen wurden und umsatzlos sind.

Welchen Nachteil hat der Kunde? Sein Sparbuch wird unter der Nummer, weiter auf einem cpd-Konto geführt. Nur direkte Buchungen sind nicht möglich, möchte der Kunde dieses Konto wieder nutzen wird kostenlos ein neues Sparkonto eröffnet und das alte Guthaben gutgeschrieben, möchte er das Guthaben ausgezahlt bekommen, bekommt er es sofort.

Die Führung eines einzelnen Sparbuches in der EDV kostet Geld. Von daher ist es doch legitim oder nicht?

Bei meiner Sparkasse wurden diese Umbuchungen alle 5 Jahre systemseitig durchgeführt, also nichts mit da bucht einer rum.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.07.2010 22:42
Das ist nicht im Entferntesten legitim.
Ich als Kunde möchte schon noch selbst bestimmen, wann und wie ich meine Konten nutze, wem ich die Kontendaten für Überweisungen gebe, wann ich zum Nachtragen des Sparbuches komme, nicht weil die Bank regelmäßig nach zwei Jahren keinen Bock mehr auf bestehende Verträge hat und meine Sparbücher ohne zu kündigen auflöst.
Da war doch auch noch was mit der Urkundenfunktion des Buches über die Einlage....alles Schall und Rauch in der Praxis....

Sich als Bankmanager über geltendes Recht hinwegzusetzen, weil man eine Machtposition hat, der im Zweifel das Recht zu weichen hat, ist leider nur allzu üblich geworden in unserer Wirtschaft, dies mit dem Segen der Politik und der Aufsichtsehörden.

Das fängt an bei der Aldi-Kassiererin, die angewiesen wird, wider besseres Wissen jegliche Händlergewährleistung den Kunden zu verweigern, geht aktuell über die Noa Bank, die ihren Kunden mit dem Segen der Bafin Einzahlungen auf ihre Konten verweigert hin zu den obigen illegalen Sparbuchauflösungen etc...
Über diesen elenden Sumpf könnte ich Bücher schreiben.

Ich wundere mich über Leute wie Hermann, die noch als Lehrer weiterhin bereit sind, ihren Lehrstoff an den Mann zu bringen, obwohl sie ja mittlerweile wissen müssen, dass was sie vermitteln, zu einem Großteil in der Praxis aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen tunlichst zu unterlassen und zu vergessen ist, um nicht mit den jeweiligen Arbeitgebern aneinander zu geraten.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.07.2010 07:30
Bei Sparkonten in irgendeiner Form eine Gebühr zu erheben, finde ich nicht in Ordnung. Wenn das Girokonto umsatzlos ist und eine lange Zeit nicht genutzt wird, kann ich das verstehen, weil ja die Kontogebühren auch belastet werden müssen, aber bei nem Sparkonto ... !!! Einmal im Jahr rufen ne Menge Leute an, die sich wundern, dass sie ne Steuerbescheinigung erhalten haben, obwohl sie keine Kunden mehr sind - da ist meist immer ein Sparkonto vorhanden (meist noch aus Kindestagen oder von der Oma für ihr Kind, wo das Kind nix von weiss). Da wird von der Spk. auch keine Gebühr verlangt.
Soll man da jetzt ne Gebühr erheben, nur weil der - oder diejenige nichts davon wusste ?!
maok
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.07.2010 08:31
Wo bitte liegt der aufwandsmäßige Unterschied, ob ein umsatzloses Sparkonto oder ein umsatzloses KK in der EDV geführt wird? Was rechtfertig die Gebühr bei dem einen, ist aber bei dem anderen nicht legitim?

Wer sein Sparbuch über fünf Jahre vergisst, dem scheint das Geld ja dann eh egal zu sein.
Ich habe ein Sparbuch der Deutschen Bank von anno Tobak, ich bin mir dessen bewusst, und wenn die DeuBa das mittlerweile ausgebucht hat, dann bucht Sie es eben wieder ein, wenn ich dran will. Und wenn in den AGB‘s was über Gebühre steht und das Guthaben mittlerweile weg ist, dann bin ich schlicht und ergreifend selber schuld.

Lass dein Auto fünf Jahre lang auf nem kostenlosen Parkplatz stehen, nach spätestens 2 Jahren kommt ein Aufkleber drauf und es wird abgeschleppt
(jaja, der Vergleich hinkt ein wenig...^^ )

In diesem Sinne,
schönes Wochenende
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.07.2010 09:11
@maok
der unterschied liegt darin, dass das eine zum zahlungsverkehr gehört und das andere "nur" zur ansamlung von vermögen gehört.
maok
Rang: IPO

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Verfasst am: 16.07.2010 09:16
@rom412: ich habe nach dem aufwandsmäßigen Unterschied gefragt! Da sehe ich nämlich keinen!
Trodem danke!
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