Riestervertrag |
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|
|
Verfasst am: 11.05.2006 17:17 |
|
|
LinaBabe
Sockelbetrag 60 Euro/Jahr = 5,00 Euro/Monat.
Das kannst Du Dir nicht leisten? Glaub ich nicht.Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
|
|
|
Verfasst am: 11.05.2006 17:19 |
|
|
in der diskussion um den jeweiligen fonds zum riestern sagtest du:,,Sicherer Arbeitsplatz ist zwar schön. Beim Riestern in UniProfiRente können die Raten, falls notwendig, auch mal ausgesetzt werden.‘‘
ich wollt enur daraufhin weisen das dass bei uns auch geht und ich dachte das wäre grundsätzlich so...Samstagsarbeit rockt !!! |
|
|
|
Verfasst am: 11.05.2006 17:23 |
|
|
djb
Alles klar. Danke.Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
|
|
|
Verfasst am: 11.05.2006 17:48 |
|
|
bei der coba gilt intern mind. 10 euro im monat Samstagsarbeit rockt !!! |
|
|
|
Verfasst am: 11.05.2006 19:21 |
|
|
bei der union Investment ist die Mindesteinzugsrate 33 Euro.
Bei uns als Auszubildende kommt man auf jeden Fall über den Sockelbetrag hinaus, ausschlaggebend ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres. Sparleistung sind dann 3% abzüglich die Zulage, die man vom Staat bekommt. Wer Riester machen will, soll das auf jeden Fall schon in der Ausbildung machen, denn da ist das Gehalt wirklich niedrig. |
|
|
|
Verfasst am: 12.05.2006 15:50 |
|
|
33 Euro monatlich. Wer die nicht hat, kann auch 45 Euro Vierteljährlich abbuchen lassen. Sind monatlich 15 Euro und die Einzelabbuchung ist höher als 33 Euro.
Also, alles ist möglich.Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
|
|
|
Verfasst am: 11.09.2006 15:55 |
|
|
@ Jazzy
Rang: Mid Cap
Dein Beitrag vom 11.05.2006 19:21
bei der union Investment ist die Mindesteinzugsrate 33 Euro.
Bei uns als Auszubildende kommt man auf jeden Fall über den Sockelbetrag hinaus, ausschlaggebend ist das Bruttoeinkommen des Vorjahres. Sparleistung sind dann 3% abzüglich die Zulage, die man vom Staat bekommt. Wer Riester machen will, soll das auf jeden Fall schon in der Ausbildung machen, denn da ist das Gehalt wirklich niedrig.
Muss dich verbessern. Nicht das Bruttogehalt ist ausschlaggebend (Achtung: hier kann es zur Kürzung der Zulagen kommen). BITTE IMMER DAS SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIGE EINKOMMEN zur Berechnungsgrundlage nehmen. Einzigste Ausnahme bei Arbeitslosen, hier wird das Nettoentgelt zur Berechnung genommen und bei Azubis die Neuanfangen, der Sockelbeitrag für den Anfang anschließend das Sozialversicherungspflichtige Gehalt!
Also d.h.
Sozialversicherungspflichtige Einkommen davon 3% (für 2006 und 2007) abzgl. 114 Euro Grundzulage und 138 Euro Kinderzulage.
Hinweis: Sollte ein Ehepartner nicht rentenversicherungspflichtig sein, sprich "mittelbar" dann wird hier beim Ehepartner der unmittelbar: die Grundzulage doppelt abgezogen !!! --> Huckepackvertrag! |
|
|
Gehe zu Seite (
<< | 1
| 2
)
|
|