Alterseinkünftegesetz oder die armen Rentner |
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Verfasst am: 05.01.2007 10:41 |
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Aber er muss eine machen wenn er ZaSt abgezogen (egal wie klein die Rente ist) bekommt und diese zurück will und das ist der Haken |
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Verfasst am: 05.01.2007 10:51 |
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In diesem Fall hilft eine NV-Bescheinigung. |
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Verfasst am: 05.01.2007 11:11 |
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Da muss ich Herrmann aber Recht geben mit dem Versagen der Kundenberater.
Ein Großteil schafft es doch immer wieder Produkte zu verkaufen die der Kunde nicht braucht und die eigentlich völlig unpassend sind.
Da wird doch ein Rentner zu überzeugen sein, für den es sogar noch vorteilhaft ist. |
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Verfasst am: 05.01.2007 11:51 |
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Und wo gibts die NV-Bescheiningung??? Merken se was?
Dann kann ich ihene genauso bei jeder schlechte Note eines Schülers versagen vorwerfen das is das gleich in Grün sie werden auch nicht jeden Schüler überzeugen können das es sinnvoll ist zu lernen auch wenns stimmt
Obwohl ich glaub Sie werden natürlich auch das können |
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Verfasst am: 05.01.2007 12:52 |
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Wenn ein Schüler eine schlechte Note schreibt, ist vor allem der Schüler daran schuld.
Wie wäre es, wenn die Berater bei der Antragstellung auf NV-Bescheinigung hilfreich sind.
Es geht doch hier darum, dass Kunden Spareinlagen auflösen, um keine ZASt zahlen zu müssen.
Lieber verzichten sie auf Zinsen, bevor sie ein paar Euro ZASt bezahlen. Diese Leute erkennen nicht den Zusammenhang.
Wie bereits ob öfters erwähnt, müssen ab 2005 nur rund 1/4 der Rentner Einkommensteuer zahlen. |
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