Einlagensicherung bei verschiedenen KI II |
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Verfasst am: 01.10.2007 09:17 |
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Den Aussagen der Bundesbank vertraue ich. Der Dozent bei der Bankakademie kann sich doch auch irren. |
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Verfasst am: 01.10.2007 10:12 - Geaendert am: 01.10.2007 10:12 |
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Da irrt sich nicht nur ein Dozent (habe ja "Unterlagen" geschrieben). Das Studienwerk wird von etwa 10 Leuten verfasst. Es war ja keine mündliche Aussage sondern liegt schwarz auf weiss vor mir. Aber wie gesagt. Bei der Bankakademie würde mich das nicht wundern. |
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Verfasst am: 25.10.2007 19:28 - Geaendert am: 25.10.2007 19:29 |
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§ 23a KWG Sicherungseinrichtung
(1) 1 Ein Institut, das Bankgeschäfte ... erbringt, hat Kunden, die nicht Institute sind, im Preisaushang über die Zugehörigkeit zu einer Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Einlegern und Anlegern (Sicherungseinrichtung) zu informieren.
Wird das bereits so durchgeführt? |
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Verfasst am: 26.10.2007 12:14 |
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Nein...nicht im Preisaushang.
Bei Kontoeröffnung bekommt bei uns jeder Kunde eine Information (Zwangsausdruck) über die Einlagensicherung des BVR ausgehändigt. |
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Verfasst am: 27.10.2007 14:56 |
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Dieser Gesetzestext gilt ab 1.11.2007. |
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