Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 51
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Nick47
TylerRowe
DemiOliver
mewei
test99

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Abgeltungsteuer
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.03.2008 11:51
Jetzt muss man nur noch feststellen wer ein schlechter Fondsmanager ist und das sind über einen Zeitraum von 10 Jahren sicherlich mehr als 90 % zumal sie ihre Benchmark nach Kosten nicht übertreffen.
Insofern ist die einzige logische Konsequenz für einen langfristig anlegenden Anleger mit einer buy-and-hold Strategie in ETF zu investieren. Mit Swap-ETF, die vor 2009 erworben wurden, können sogar die Dividenden zu einem unbestimmten Teil steuerfrei vereinnahmt werden, so dass insgesamt eine sehr niedrige Steuerbelastung vorliegt und man langfristig nach Kosten immer vor einem aktiv gemanagtem Fonds liegen wird. Traurige Realität, dass Profis keine Profis sind und bestens mit ihrer Investmentpornografie dafür sorgen die Nettorendite der Anleger zu schmälern. Einfach mal drüber nachdenken.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.03.2008 14:31 - Geaendert am: 03.03.2008 14:32
Die Langzeitbeobachtung von Stiftung Warentest zeigt deutlich: Fonds, über deren Aktienzusammensetzung Manager entscheiden, können deutlich besser abschneiden, als Indexfonds.

Der beste Indexfonds im Dauertest für den Weltmarkt ist der Balzac World mit einem jährlichen Wertanstieg von 8,9 Prozent. Dagegen erreichte der beste aktiv gemanagte weltweit aufgelegte Aktienfonds, der M&A Global Basics, über die letzten fünf Jahre einen Wertzuwachs von 23,5 Prozent.

Quelle:
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/-Fonds-und-Abgeltungsteuer/1646201/1646201/1649567/
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.03.2008 23:15 - Geaendert am: 03.03.2008 23:25
Der Artikel ist mir bekannt. Er ist jedoch der blanke Hohn wie nahezu alles was in der Presse über Finanzen veröffentlicht wird. Es werden wie immer Äpfel mit Birnen verglichen.

Überrenditen können nur mit einem erhöhten Risiko erzielt werden. There is no free lunch

Ich empfehle als Einsteigerlektüre ein bisschen Kommer:
http://www.amazon.de/Souver%C3%A4n-investieren-Indexfonds-Indexzertifikaten-ETFs/dp/3593383926/ref=pd_bbs_sr_1?ie=UTF8&s=books&qid=1204581174&sr=8-1

Hier ein Diskussionsthread zum erwähnten Artikel
http://www.wertpapier-forum.de/index.php?showtopic=16798
baenkli
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.03.2008 23:57
Gute Fondsmanager gehen, schlechte kommen und umgekehrt. Da man wegen der Abgeltungsteuer nicht mehr selbst umschichten kann, bleibt eigentlich nur ein teuerer Dachfonds oder eben der Index ETF.

.....der Finanztest-Artikel scheint mir auch etwas schnell zusammengeschmiert. Möchte die Test-Redaktion jetzt dem Effekten-Spiegel Konkurrenz machen? Ich dachte bisher, das wäre eine andere Liga..... ;-(
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.03.2008 18:21
Ist die Abgeltungsteuer eine Quellensteuer oder einer Zahlstellensteuer?
donmuellos
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.03.2008 18:28
Quellensteuer
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 04.03.2008 18:32 - Geaendert am: 04.03.2008 18:32
Die Raiffeisenbank Bad Wurzach behauptet:

Die Abgeltungssteuer ist eine echte Zahlstellensteuer und wird von den Banken abgeführt.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2008 13:26
Wenn das jeweilige inländische Kreditinstitut, bei dem die Wertpapiere verwahrt werden, verpflichtet ist, den Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen, dann handelt es sich um eine Zahlstellensteuer.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.08.2008 20:51 - Geaendert am: 05.08.2008 20:51
Bei inländischen Dividenden (und in vergleichbaren Fällen, vgl. II.3.) ist nicht das auszahlende Kreditinstitut, sondern die Aktiengesellschaft zum Kapitalertragsteuerabzug
verpflichtet.

Die Aktiengesellschaft hat jedoch keine Kenntnisse von der Religionszugehörigkeit ihrer Aktionäre. In diesen Fällen wird daher die Kirchensteuer von der auszahlenden Stelle (Kreditinstitut) einbehalten.

Das auszahlende Kreditinstitut hat die Kirchensteuer entsprechend der Religionszugehörigkeit des Aktionärs zu berechnen und der abzuführenden Kirchensteuer die dadurch bedingte Minderung der Kapitalertragsteuer gegen zu rechnen.
baenkli
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.08.2008 21:22
Irgendjemand muß da wohl die grundrechtlich geschützte Religionsfreiheit übersehen haben, als er das Gesetz durch das Parlamentsverfahren gejagt hat......

Wie komme ich dazu meine Bank über meine Religionszugehörigkeit zu informieren....

........Geschichten aus dem Tollhaus...
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.08.2008 22:24 - Geaendert am: 05.08.2008 22:28
Der Anleger kann bei seinem Kreditinstitut beantragen, dass die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer einbehalten und über das Finanzamt an die Religionsgemeinschaft weitergeleitet wird. Die Kirchensteuerpflicht für die Kapitalerträge
ist damit abgegolten, der Anleger muss seinem Kreditinstitut mitteilen, welcher Konfession er angehört und wie hoch der Kirchensteuersatz ist.

Das Kirchenmitglied hat die Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer schriftlich zu beantragen.

Noch im Laufe dieses Jahres müssten betroffene Kunden einen Antrag stellen, um ab 2009 die Kirchensteuer als Zuschlag zur KapESt entrichten zu können.
Dabei dürfte es aus geschäftspolitischen Gründen sinnvoll sein, die Kunden über dieses neue Verfahren zu informieren.
baenkli
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.08.2008 09:44
"Noch im Laufe dieses Jahres müssten betroffene Kunden einen Antrag stellen, um ab 2009 die Kirchensteuer als Zuschlag zur KapESt entrichten zu können.
Dabei dürfte es aus geschäftspolitischen Gründen sinnvoll sein, die Kunden über dieses neue Verfahren zu informieren."

Ich kenne kein Kreditinstitut, das dahingehend etwas unternommen hätte, geschweige denn versuchen würde, diese spezielle Thematik den Kunden zu vermitteln.
Es sieht vielmehr danach aus, als würde man bankseitig die Abgeltungsteuer vor die Wand fahren lassen wollen, wofür es sicherlich allzu gute Gründe gibt.

Es ist ja schon einmal eine Quellensteuer abgeschafft und der verantwortliche Finanzminister entlassen worden....
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.08.2008 10:59
Comdirekt bietet die Angabe der Konfession bereits an. Außerdem wird es ab 2011 wenn ich es richtig in Erinnerung habe sogar zur Pflicht die Konfession der Bank mitzuteilen. Total krank.
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse