Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 57
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Nick47
TylerRowe
DemiOliver
mewei
test99

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

"amtliche" Berechnungsformel zur Abgeltungsteuer?
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 
2007Michi
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2008 22:37
wo der Kunde wohnt wissen wir ja und mit Glück ist dann auch die Anschrift aktuell ;-)

Ansonsten Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den restlichen Bundesländern 9 %.
Da frage ich mich warum wird hier immer zu erst mit 8 % gerechnet und dann wenn überhaupt im zweiten Schritt mit 9 %. Wo 9 % doch die Regel und 8 % die Ausnahme sind?

Da wir nun ja komplett vom Thema weg sind:

Herr Herrmann kennen Sie: www.spickmich.de ?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 10.04.2008 10:27 - Geaendert am: 10.04.2008 19:22
Ich wohne in Bayern. Deshalb sind für mich 8 % näher als 9 %.

Weiterer Hinweis:
Es wird durch 4,08 geteilt, weil die Abgeltungssteuer 25 % und die Kirchensteuer in Bayern 8 % betragen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.04.2008 17:20
Die Bank kann aber die Kirchensteuer nur dann abführen, wenn sie die Religionszugehörigkeit kennt. In den Jahren 2009 und 2010 sollen sich die Banken bzw. die Kirchen auf die Angaben der Investoren verlassen. Denn voraussichtlich erst ab 2011 soll beim Bundeszentralamt für Steuern eine Datei eingerichtet sein, die alle notwendigen Daten für die Abgeltungssteuer einschließlich der Religionszugehörigkeit enthält und auf die die Banken zugreifen können.
baenkli
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 16.04.2008 21:11
eben, bis die kirchensteuer-superbehörde beim bundeszentralamt für steuern geschaffen ist und funktioniert, ist das chaos vorprogrammiert.

s.o.

eine geniale idee, wieder neue beamtenstellen zu schaffen..
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.04.2008 16:05
Beispiel für die Berechnung der Abgeltungsteuer
bei Zinseinnahmen in Höhe von 2.800 €
- ohne Kirchensteuer und
- ohne Freistellungsauftrag):

Bruttozinsen 2.800,00 €
./. 25 % Abgeltungsteuer 700,00 €
- 5,5 % Solidaritätszuschlag 38,50 €
--------------------------------------------------------
= Zinsgutschrift 2.061,50 €

Beispiel für die Berechnung der Abgeltungsteuer
bei Zinseinnahmen
- mit bayerischer Kirchensteuer und
- ohne Freistellungsauftrag:

Da die Kirchensteuer bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden kann, ist dies bei der Berechnung der Abgeltungsteuer zu berücksichtigen.

Die Kirchensteuer beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 %.

Einnahme aus Kapitalvermögen: 2.800,00 €
- Abgeltungsteuer: 2.800 € : 4,08 = 686,27 €
- 5,50 % Solidaritätszuschlag 37,74 €
- 8,00 % Kirchensteuer 54,90 €
---------------------------------------------------------------
= Zinsgutschrift 2.021,09 €
 Gehe zu Seite ( << | 1 | 2 )
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse