Abgeltungssteuer-was empfehlen? |
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Verfasst am: 28.08.2008 14:00 |
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Du legst einen größeren Betrag für die Pflegeversicherung an und bekommst, falls Du nicht die Pflegerentenoption wählst, irgendwann das Kapital mit Rendite zurück. Allerdings erst im hohen Alter, nach mindestens 12 Jahren Laufzeit. Für diesen Betrag zahlst Du bis zur Auszahlung keinerlei Abgeltungssteuer und falls Du mit 80 oder so doch die Auszahlung wählst, wird dies ja - wie bereits von Dir gesagt - nur mit dem Ertragsanteil zum dann für Dich geltenden Steuersatz - versteuert. |
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Verfasst am: 28.08.2008 14:03 - Geaendert am: 28.08.2008 14:04 |
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Bei keiner Anlage fällt Abgeltungssteuer an so lange sie nicht verkauft wird und es keine Ausschüttung gibt.
Ja es gibt ja zig Ausgestaltungen von Pflegeversicherungen, die einen sind wie eine KaptialLv die anderen wie eine Risikoversicherung. |
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Verfasst am: 28.08.2008 14:09 |
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Schon klar, wir reden in dem Fall ja auch von nächstem Jahr |
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Verfasst am: 28.08.2008 14:11 - Geaendert am: 28.08.2008 14:17 |
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und was ich gerade ganz spannendes gelesen habe:
Rentenversicherungen:
Bei einmaliger Auszahlung ist die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beträgen nur zur Hälfte zu versteuern, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt wird und die Vertragslaufzeit mind. 12. Jahre beträgt. Hier greift ab dem 01.01.2009 die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 %.
So wird das bei deinem Pflegeteil auch sein.
Hat also keinen Vorteil. Wenn es denn so stimmt.
Oder gilt es für Verträge die ab 2009 abgeschlossen werden?
Ja hat schon einen Vorteil zahlst ja nur 12,5 % Steuern auf den Gewinn. |
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Verfasst am: 29.08.2008 14:41 |
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Da greifen keine 25% sonder das Halbeinkünfteverfahren mit persönlichem Steuersatz. Deswegen werden ja viele Kunden auf die Schiene beraten. Fondsrenten, LVs, RVs oder Riester übersparen |
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Verfasst am: 29.08.2008 15:25 - Geaendert am: 29.08.2008 15:29 |
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Hätte bis jetzt auch gesagt persönlicher Steuersatz aber es scheind wirklich so zu sein ab 2009 mit 25 % Abgeltungssteuer.
Wäre für den Kunden auch besser, denn dann sind es quasie ja nur 12,5 % Steuern auf die Erträge.
Beim Fonds waren es 25 %.
Übrigens die Rede ist da ja auch immer von dem "Halbeinkünfteverfahren" in Wahrheit ist es ja keins weil das gilt nur für Aktien und wird auch abgeschaft. |
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Verfasst am: 29.08.2008 15:34 |
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Wenn du 40000 € angespart hast. Und 40000 € durch Gewinne erwirtschaftet wurden sind von diesen 40000 € 20.000 € steuerpflichtig. Dass wird dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. und keine 25 Prozent. Hab ich noch nichts gelesen |
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Verfasst am: 29.08.2008 15:45 |
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Habe es jetzt nochmal woanders nachgelesen:
Wird eine fondsgebunde RV oder LV vor dem 60igsten Lebensjahr aufgelöst, dann sind die Erträge mit 25 % steuerpflichtig.
Sind allerdings die beiden Kriterien erfüllt also 60. Lebensjahr und 12 Jahre Lauftzeit dann die Hälfte der Erträge zum individuellen Steuersatz.
Das hört sich nun auch logisch an. |
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Verfasst am: 29.08.2008 15:46 |
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so ist es richtg ja.
und ich habe meine ausfertigung auf das bezogen, dass es nach dem 60igsten ist.
Denn ansonsten sprechen wir nicht über steueroptimierung sonder Fehlberatung |
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Verfasst am: 30.08.2008 18:21 |
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Der Ertrag aus einer Versicherung ist zur Hälfte steuerfrei, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Anlegers ausbezahlt wird und der Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat.
Die Kapitalertragsteuer hat jedoch in Fällen der hälftigen Besteuerung keine Abgeltungswirkung.
Der Anleger hat die Erträge in seiner Steuererklärung anzugeben und individuell zu versteuern. |
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Verfasst am: 30.08.2008 19:05 - Geaendert am: 30.08.2008 19:06 |
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- gestrichen - ;) |
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Verfasst am: 01.09.2008 11:15 |
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Mit dem persönlichen Steuersatz eines Rentners. Der normalerweise nicht gerade so hoch ist.
Also ist das eine gute Alternative um jetzt den Freistellungsauftrag zu schonen |
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Verfasst am: 01.09.2008 13:36 |
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Dazu muss die Versicherung aber in einem Jahr ausgezahlt werden in dem der Versicherungsnehmer Rentner ist und zwar das ganze Jahr.
Arbeitet er bis 65 bekommt die Versicherung aber mit 60 ausgezahlt erhöht die Versicherungsleistung das zu versteuernde Einkommen.
Geht er mit 65 z. B. im September in Rente erhöht es auch das zuversteuernde Einkommen. Die Versicherung sollte dann erst im Folgejahr ausgezahlt werden.
Aber dennoch sind die Versicherungen steuerlich im Vorteil gegenüber einem Fondssparplan. |
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Verfasst am: 01.09.2008 22:23 |
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@2007michi
"Aber dennoch sind die Versicherungen steuerlich im Vorteil gegenüber einem Fondssparplan."
Auch gegenüber einem ungeförderten Riester-Fonds-Sparplan? Ich denke der ist gerade das Steuersparmodell. |
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Verfasst am: 02.09.2008 13:49 |
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Diese ungeförderten Riesterverträge, sind ja eine Lücke.
Ist hier auch schonmal groß diskutiert worden.
Bei Riesterverträgen im Durchführungsweg einer Rentenversicherung ist es ja so, dass die wenn sie nicht gefördert wurden, bei Auszahlung so behandelt werden wie der Durchführungsweg.
Von unterschiedlichen Steuerberatern habe ich auch schon gehört, dass es Infos dazu gibt das die Fondsriesterrenten dann auch wie Fondssparverträge behandelt werden sollen und es wohl eine Gesetzesänderung geben wird.
Ist ja auch eine wiedersinnige Regelung.
Riester gehört zu den Verträgen die durch die Zulagen und dem Steuervorteil quaisie zu den Vorsorgeverträgen aus unversteuertem Einkommen gehören und daher nachgelagert versteuert werden.
Wenn es keinen Steuervorteil gab, warum sollten die Verträge dann nachgelagert besteuert werden. |
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