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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Abgeltungssteuer bei Vorschusszinsen
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LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2010 10:21
Hallo,

würde gerne wissen, ob KursGEWINNE (positiver Saldo des Verrechnungstop) mit einem negativen Saldo im Verlustverrechnungstopf für Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen

die verrechnungstöpfe sind etwas komplizierter.

es gibt einen gewinntopf für dividende und kursgewinne und einen separaten gewinntopf für aktiengewinne.
dassselbe gilt auch für die verluste.

die kursgewinne aus zertifikaten, investmentanteilen, optionen etc. darfst du mit dem verlusttopf aus zertifikaten, investmentanteilen und optionen verrechnen.
du darfst aber nicht die aktienverluste mit dem verlusten aus dem zertifikaten und blabla verrechnen.
jedoch darfst du verluste aus zertifikaten und blabla mit den aktiengewinnen verrechnen.

ich hoffe es ist so richtig erklärt und verständlich erklärt :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2010 11:19
Aktienkursverluste können nur mit Aktienkursgewinnen
nicht jedoch mit anderweitigen Veräußerungsgewinnen oder mit
Zinsen oder Dividenden verrechnet werden. Diese Einschränkungen gelten für andere Wertpapiere wie Fonds oder Zertifikate nicht.
LeiLin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2010 11:21
das meinte ich ja, dann hab ich etwas wuschig erklärt..
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2010 11:28
Nur Aktienkursverluste können nur mit Aktienkursgewinnen verrechnet werden.
Sämtliche andere (negative Erträge) Verluste können mit positiven Erträgen verrechnet werden.
AzubiSparkasse2007
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.01.2010 13:08 - Geaendert am: 06.01.2010 13:40
Ok.

das bedeutet also, wenn ich in meinem Verrechnungstopf Aktien (Kursgewinne und Kursverluste) ein + 500,- habe.

und in meinem Verrechnungstopf aus anderem Kapitalvermögen (Stückzinsen, Zinsen und Dividenden) ein -250 Euro habe,

dann muss ich also auf die +500,- Euro Abgst bezahlen und die -250 Euro kann ich als Vortrag mit ins nächste Jahr nehmen und mit meinen Zinseinkünften verrechnen?

Versteht ihr was ich meine?

Danke und Gruß
Doener_Ali
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.01.2010 16:15
richtig
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.01.2010 18:32 - Geaendert am: 06.01.2010 18:33
Nicht ganz richtig!

Im allgemeinen Verlustverrechnungstopf können nur sein:
- gezahlte Stückzinsen, aber keine Dividenden
- gezahlte Zwischengewinne, wenn Fondsanteile
- Veräußerungsverluste mit Anleihen, Fondsanteilen, Zertifikaten
AzubiSparkasse2007
Rang: IPO

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Verfasst am: 06.01.2010 20:07
Ich danke Ihnen für die Info.
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