Besteuerung Kapitallebensversicherung vor 2005 |
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Verfasst am: 28.03.2010 09:28 |
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Als Ergänzung: es gibt kein Halbeinkünfteverfahren bei Versicherungen. Nenn es hälftige Besteuerung oder wie auch immer, jedoch nicht Halbeinkünfteverfahren, da nicht in § 3 Nr. 40 EStG bzw. § 3c Abs. 2 EStG aufgeführt. |
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Verfasst am: 28.03.2010 11:47 |
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Herzlichen Dank für den Hinweis.
Die Texte habe ich entsprechend ausgebessert. |
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Verfasst am: 28.03.2010 15:57 |
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macht ja nix.
Als Erklärung: Der steuerfreie Teil beim Halbeinkünfteverfahren bzw. jetzt Teileinkünfteverfahren wird im Rahmen der Veranlagung für die Berechnung der Kirchensteuer hinzugerechnet. Die Kirchensteuer wird also auf 100 % der Erträge gerechnet obwohl ein Teil der Erträge einkommensteuerfrei ist. Bei Versicherungen werden hingegen nur 50 % im Veranlagungswege bei der Kirchensteuer berücksichtigt. Insofern ist HEV der falsche Ausdruck |
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Verfasst am: 27.10.2011 11:00 |
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Wenn ein Kunde mit 65 Jahren in Rente geht und dann seine Kapitallebensversicherung, die er vor 30 Jahren anbgeschlossen hat, verrenten lässt, muss er dann 18 % als Ertragsanteil der Rente versteuern? |
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Verfasst am: 28.10.2011 18:19 |
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Während der Rentenauszahlung werden Zinsen erwirtschaftet. Deshalb geht das Finanzamt davon aus, dass 18 % als Ertragsanteil steuerpflichtig sind. |
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