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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

WOP bei Bausparen
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immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.04.2010 23:44
@LeiLin:
ich hab nie gesagt, dass die 50 EURO pro Monat sind. Ich habe geschrieben pro Kalenderjahr. Denn wenn du in einem Jahr weniger als 50 selber ansparst, bekommst du gar keine WOP. (so wie ne Art Sockelbetrag oder so ^^)Du redest von dem monatl.Beitrag um die max. Förderung pro Jahr zu erhalten.
immortal
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 01.04.2010 23:49
@ Apollondb:
außer du hast bei Vertragsabschluss das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet.Dann brauchst du keine wohnwirtschaftliche Verwendung
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.05.2010 23:37
Bei Verträgen unter 25 gilt die Sperrfrist analog ANSP für die WoP.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.05.2010 22:20
Die Sperrfrist beginnt bei Bausparverträgen mit Vertragsabschluss.
Bei Wertpapier- Sparverträgen beginnt die Sperrfrist am 1.1. der ersten Einzahlung.
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