Besteuerung von Differenzgeschäften |
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Verfasst am: 18.11.2003 19:14 |
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istt schon lustig das Steuerrecht. ich darf mich in den nächsten 5 Monaten 140 Stunden mit Einkommensteuerrecht, 96 Stunden mit Umsatzsteuer, außerdem mit der schönen Abgabenordnung, Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer und dem Bewertungsgesetz auseinandersetzen. Danach weiß ich bestimmt mehr :-) |
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Verfasst am: 18.11.2003 19:32 |
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@Merton20
Was machst Du denn schönes Daniel ?....Gehst du zu einem
Spezialseminar?...dann wünsche ich Dir einen Top-Dozenten....denn dann wirst Du das Steuerrecht lieben lernen.
Das Schöne ist...es hat System.....:-)
Ciao
Vanillemaus |
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Verfasst am: 17.01.2006 19:25 |
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Ein Differenzgeschäft ist ein Börsentermingeschäft, das nicht auf den Erwerb von Wertpapieren gerichtet ist, sondern lediglich auf eine Ausgleichszahlung, die sich aus der Dfferenz zwischen Ausübungspreis und aktuellen Börsenkurses des Basiswertes ergibt. |
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