Bardividende/Bruttodividende |
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Verfasst am: 19.11.2002 22:36 |
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Verstehen tu ichs schon - höre es nur zum erstenmal - gibts denn da noch mehr was ich wissen sollte - also geht das nur bei der Bardividende so - oder kann man auch bei anderen Erträgen den FSA sozusagen verdoppeln? Warum ist das so? |
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Verfasst am: 20.11.2002 19:11 |
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Also ich hab mich eben noch mal bei nem Spezialisten von uns (an dieser Stelle schönen Dank an Herrn B. !! ;o)) erkundigt wg. der Dividendenbesteuerung. Die Lösung von Herrmann ist zwar richtig, aber der Rechenweg ist logisch falsch. Man kann nicht einfach den FSA verdoppeln. Es heißt ja ?Halbeinkünfteverfahren? und nicht ?Freistellungsverdoppelungsverfahren?, gell? *g*
Hier die neue Berechnung:
1000,- Bar-/Bruttodividende
-500,- steuerfreier Betrag nach HEKV
=500,- zu versteuernde Dividende
- 400,- FSA
=100,- zu versteuernder Rest
ACHTUNG !!! Jetzt kommt der Clou !!! Das tolle Finanzamt VERDOPPELT diesen zu versteuernden Restbetrag. Fragt mich nicht warum, das ist recht kompliziert, aber ist halt so.
=> 200,- zu versteuernder Rest
=> 40,- (20 % KESt.)
=> 2,20 (5,5 % Soli)
= Steuerabzug von insges. 42,20 EUR => 1000,- - 42,20 = 957,80 GUTSCHRIFT = NETTODIVIDENDE
Der Kd. erhält dann eine Steuerbescheinigung von der Bank (Vorauszahlung auf die Einkommenssteuerschuld), mit der er bei der Einkommensteuererklärung den zuviel gezahlten Betrag (wg. der VERDOPPLUNG) vom Finanzamt zurückfordern kann.
Der Fall ist also recht kompliziert. Wir haben den so nie in der BS besprochen, der wird so auch nicht drankommen, denk ich. Wie ihr euch das besser merkt, mit der Rechung von Herrmann oder mir, müsst ihr wissen. Aber diese hier ist die logische.
Hypno |
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Verfasst am: 20.11.2002 19:17 |
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Es müsste doch auffallen, dass mein Ergebnis und das andere Ergebnis gleich ist.
Wenn man den Rechenweg betrachtet, dann gefällt mir meiner um Längen besser, weil er kürzer und einprägsamer ist. |
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Verfasst am: 20.11.2002 19:36 |
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Ich sag ja, dass die Ergebnisse gleich sind. Aber mein Rechenweg ist logischer, denn es gab ja offensichtlich Verständnisprobleme, warum man den FSA verdoppelt, was man nicht ohne weiteres tun kann, da es zu Schwierigkeiten kommt, wenn noch andere Zinserträge fließen.
Aufgrund des Namens "Halbeinkünfteverfahren" finde ich meinen Rechenweg plausibler. Aber es bleibt ja freigestellt, welchen man sich merkt. Wüsste aber nicht, warum deiner kürzer ist.... |
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Verfasst am: 20.11.2002 20:11 |
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Hab hier nun den Artikel vor mir liegen, den man hier auf der Seite über das Halbeinkünfteverfahren findet!
Laut dem, finde ich das Hypno-System logisch - doch diese Verdoppelung des steuerpflichtigen Dividendenanteils durch das FSA find ich gar nicht logisch!
In dem Bespiel im Artikel werden die 20% und 5,5%
von 75,-€ abgezogen(also der vollen Bardividende) und nicht vom doppelten Betrag! Also wären das in unserem Bespiel von 100€!
Die Kapitalertragssteuer und den Soli zieht doch die Bank an und führt das Ganze dann an das Finanzamt ab!
Oder steh ich jetzt total auf``m Schlauch???
Danke im Voraus! |
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Verfasst am: 20.11.2002 20:37 |
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Hi Engelly.
Die KESt. und Soli werden nur dann von 100,- abgezogen, wenn überhaupt gar kein FSA vorliegt. Aber in unserem Fall war das ja so, das ein FSA vorliegt i.H. von 400,-, der aber für die 1000,- Dividende nicht mehr ausreicht. Darum kam die Sache mit der Verdopplung. Wie gesagt, ist steuermäßig sehr kompliziert und wird daher so auch nicht drankommen.
Lern einfach so, wie das ist, wenn ein FSA in ausreichender Höhe oder gar kein FSA vorliegen würde.
Gruß,
Hypno |
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Verfasst am: 20.11.2002 20:38 |
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Hups, hab grad Blödsinn geredet. Wenn gar kein FSA vorliegen würde, müssten ja komplett 500 ? vesteuert werden...
Sorry. |
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Verfasst am: 20.11.2002 20:43 |
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Ok - ich hoffe es - dankeschön! :-) |
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Verfasst am: 20.11.2002 21:16 - Geaendert am: 20.11.2002 21:23 |
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Also entweder habt ihr was falsch verstanden oder ich....
Der FSA wird nicht doppelt genommen sondern die
Erträge werden geteilt.... Heißt ja auch "Halbeinkünfte" und nicht "DoppeltFSA"?!
Das haben wir so gelernt....
Was ist jetzt richtig????
Liebe Grüße
Fireangel
* Hat sich erledigt... Seit ja selbst drauf gekommen... ;-)* |
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Verfasst am: 20.11.2002 21:26 |
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Also so ganz bin ich da auch noch nicht dahintergestiegen - doch wenn du nur die Bardividende halbierst und sonst nix - dann kommst du nicht aufs Ergebnis!:-( |
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Verfasst am: 21.11.2002 21:32 |
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Hallo nochmal...
Hab gestern noch nen kleinen Fehler gemacht...
Um das Thema abzuschließen: Wenn KEIN FSA vorliegt, wird natürlich von der Bar-/Bruttodividende, nämlich 1.000 EUR, 20 % KESt. und 5,5% Soli von der Bank ans Finanzamt abgeführt und dem Kd. die Netteodividende gutgeschrieben sowie eine Steuerbescheinigung ausgestellt, da es sich um eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld handelt.
Der Kd. kann sich dann bei der Steuererklärung die zuviel bezahlte KESt. (er muss ja eigentlich nur von 500.- Steuern zahlen wg. HEKV) vom Finanzamt zurückholen.
Liegt ein FSA in ausreichender Höhe vor, wird die Bardividende (1.000EUR) gutgeschrieben und der FSA um die Hälfte der Bardividende, also 500,- EUR, vermindert.
mfg Hypno |
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Verfasst am: 21.11.2002 21:47 - Geaendert am: 21.11.2002 21:54 |
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Das Halbeinkünfteverfahren heißt so, weil das Finanzamt - und nicht die Bank oder der Kunde - die Einkünfte bei Dividenden halbiert.
Die AG muss zunächst von der gesamten Bardividende 20 % KESt und SoliZ einbehalten und abführen.
Erst das Finanzamt rechnet beim Kunden nur die Hälfte der Bardividende bei der Berechnung des Einkommens mit ein.
§ 3 Nr. 40 Buchst. d, e und f EStG bewirkt eine Erstattung von Kapitalertragsteuer für das doppelte Freistellungsvolumen. |
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Verfasst am: 21.11.2002 22:01 |
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Oder so....
Ich glaub, ich bin lieber mal still... *g*
Ich weiß sowieso überhaupt nix mehr... *qualm*
;o) mfg Hypno |
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