Veräußerungsgewinne bei Eheleuten |
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Verfasst am: 19.11.2005 19:21 |
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Okay...also bei Veräußerungsgewinnen aus Fonds gilt das Hlabeinkünfteverfahren und dann mein persönlicher Steuersatz.
Und bei Aktien gilt kein Halbeinkünfteverfahren und dann mein persönlicher Steuersatz.
hab ich das jetzt richtig zusammengefasst??? |
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Verfasst am: 19.11.2005 20:08 |
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war das nicht genau umgedreht??
kann sein, dass ich jetzt verwirrt bin, tschuldige schon mal |
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Verfasst am: 19.11.2005 21:50 |
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Nur bei Veräußerungsgewinnen aus Aktien gilt das Halbeinkünfteverfahren. |
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Verfasst am: 20.11.2005 17:20 |
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kann mir da sjemand nochmal kurz zusammenfassen?
bei veräußerungsgewinnen aus Aktien zieht das Halbeinkünfteverfahen und dann der eigene Steuersatz.
Wie ist es denn nun genau bei Aktienfonds und auch bei Erträgen aus rentenfonds??? |
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Verfasst am: 20.11.2005 17:53 |
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Bei Aktien:
Kursgewinn in der Spekulationsfrist teilste durch 2, da das Halbeinkünfteverfahren gilt. Ist dieser Betrag größer oder gleich 512 / 1.024 €, so wird alles mit dem pers. Steuersatz versteuert.
Bei Fonds musste genau wissen, wie sich der Gewinn zusammensetzt:
Kursgewinne aus Rentenwerten => kein Halbeinkünfteverfahren
Kursgewinne aus Aktien => Halbeinkünfeverfahren
Zinsen => Erträge aus Kapitalvermögen
Dividenden => Erträge aus Kap.-Verm. aber mit Halbeinkünfteverfahren
Hält der Anleger den Fonds länger als 12 Monate, sind alle außerordenlichen Ertäge des Fonds -insbesonders Kursgewinne, egal ob Aktien oder Renten- steuerfrei. Die aufgelaufenen Zinsen, also der Zwischengewinn ist dennoch als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern.
Die Berechnung ist denk ich aber für eine AP viel zu komplex.
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Es ist das Geschäft der Journalisten, die Wahrheit zu zerstören, unumwunden zu lügen, zu pervertieren, zu verleumden, die Füße des Mammon zu lecken und das Land zu verkaufen für ihr tägliches Brot...John Swinton, ehem. Redaktionsleiter NY Times |
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Verfasst am: 20.11.2005 18:19 |
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Erziele ich mit Aktienfonds private Veräußerungsgewinne, dann unterliegen diese Erträge nicht dem Halbeinkünfteverfahren. |
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Verfasst am: 20.11.2005 20:36 |
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und warum nicht??? |
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Verfasst am: 11.12.2005 21:58 |
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hätte jetzt gedacht, das diese Veräußerungsgewinne auch dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen...
hätte auch gerne eine Erklärung, wir lernen ja nie aus :) |
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Verfasst am: 11.12.2005 23:01 |
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Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentfonds, die im Privatvermögen gehalten werden, sind, sofern sie innerhalb eines Jahres (Spekulationsfrist) veräußert werden, in voller Höhe abzüglich Zwischengewinn bei Erreichen von Euro 512,- als Gesamtsumme aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Das Halbeinkünfteverfahren gilt hier nicht.
http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/steuern/index.html |
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