Vorschusszinsen :( |
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Verfasst am: 10.01.2006 16:37 |
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Kann mir jemand den aktuellen Prozenssatz sagen mit dem Vorschusszinsen berechnet werden???
Wäre lieb |
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Verfasst am: 10.01.2006 16:38 |
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ist meist 1/4 des normalen zinssatzes. |
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Verfasst am: 10.01.2006 17:29 |
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Dies ist gesetzlich nicht geregelt! Je nach Hausentscheidung kann auch ein pauschaler EUR-Betrag als Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden. Generell gilt zumeist 1/4 des Habenzinssatzes auf 90 Tage, so weit ich weiß. Es kann aber auch eine Ausnutzung der Freibeträge (2.000,- EUR pro Kaldendermonat) erfolgen, welche auf die anfallenden VZ angerechnet wird.
In unserem Hause ist es gerade umgestellt worden auf die Hälfte des Habenzinssatzes auf 90 Tage.
Schönen Gruß |
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Verfasst am: 10.01.2006 18:48 |
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So etwas steht den Bedingungen für den Sparverkehr. So etwas kann jeder Kunde in den Geschäftsräumen einer Bank und somit auch ein Azubi nachlesen. |
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